StVZO – nicht immer und überall aktuell

Der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) kann man hin und wieder in der Fahrschule und auch im Jura-Studium begegnen. Angesichts der bei Rechtsnormen immer „drohenden“ Änderungen stellt sich auch für die StVZO die Frage, wo der jeweils aktuelle Text zu finden ist. Diesbezüglich kann man Überraschungen erleben.

Am 17. Juni 2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Einundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Artikel 1 die StVZO geändert (BGBl I 2016, 1463).

Unter anderem wurde die Überschrift von § 35a StVZO neu gefasst. Sie heißt jetzt:

§ 35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Rollstuhlnutzer und Rollstühle

Neu ist hier die Berücksichtigung von Rollstuhlnutzern und Rollstühlen. Die Details dazu finden sich in den neu eingefügten Absätzen 4a und 4b.

Nach Artikel 5 tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung (29. Juni 2016) in Kraft.

Wer unter heutigem Datum recherchiert, sollte also § 35a StVZO in der neuen Fassung als geltend finden. In beck-online sieht dies allerdings anders aus:

StVZO
(Stand: 30.06.2016, 20:38 Uhr)

Dort ist – wie man der Kopfzeile entnehmen kann – das Verkündungsblatt nur bis zum 24.06.2016 ausgewertet worden. Da die Änderung der StVZO mit Datum vom 29.06.2016 verkündet wurde, ist sie noch nicht berücksichtigt.

Was kann man daraus lernen? Wenn es Indizien dafür gibt, dass die Auswertung der Verkündungsblätter nicht top-aktuell ist (und das ist hier der Fall), muss man streng genommen das Bundesgesetzblatt konsultieren.

Nach dem bei beck-online zuletzt berücksichtigten Bundesgesetzblatt vom 23.06.2016 (Nr. 28) sind zwei weitere Bundesgesetzblätter erschienen, Nr. 29 vom 29.06.2016 und Nr. 30 vom 30.06.2016. Deren Inhaltsverzeichnisse sind schnell durchgesehen und man findet in Nr. 29 die uns interessierende Aktualitätsinformation aus dem Straßenverkehrsrecht:

bgbl-29-06-2016

 

Also: Augen auf – nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei der Konsultation von juristischen Online-Datenbanken :-).

3 comments

  1. Thomas Hochstein sagt:

    Eine hervorragende Online-Quelle für aktuelle Gesetzestexte ist erfahrungsgemäß buzer.de, wo sich auch viele weitere Informationen (letzte Änderung, bevorstehende Änderungen, …) finden.

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