Zum 5. Geburtstag des Blogs: Die Gratwanderung zwischen „postulationsfähig“ und „prostitutionsfähig“

Heute feiert mein Blog seinen 5. Geburtstag.

Glücklicherweise liefert mir die automatische Spracherkennung eines Diktierprogramms eine schöne Vorlage für den Geburtstagsbeitrag. Sie hat nämlich aufgrund des Diktats folgenden Satz hergestellt:

Da die Behörde bisher nur fünf Beleidigungen vorgenommen hat … .

Was wurde da wohl diktiert? Als kleiner Tipp: Es ging in diesem Diktat nicht um einen strafrechtlichen Fall, sondern um einen baurechtlichen Kontext.

Genau: Die Behörde hat in unserem Beispielsfall nicht „bisher nur fünf Beleidigungen“ vorgenommen, sondern „bisher nur fünf Beseitigungen“. Man stelle sich vor, was geschehen wäre, wenn der betreffende Schriftsatz unkorrigiert das Haus verlassen hätte.

Und da wir einmal beim Thema Diktatfehler sind, noch vier weitere Beispiele, damit die für den 5. Geburtstag erforderliche Fünfzahl erreicht wird:

    • Beginnen wir mit einem Klassiker, der immer wieder erzählt wird. Aus „Untätigkeitsklage“ wurde per Diktat die „Unfähigkeitsklage“. Prozessual dürfte dies zwar durch Auslegung zu reparieren sein, aber unangenehm ist es für den Verfasser trotzdem. Wird er doch mindestens zum Gegenstand von Gesprächen in der Gerichtskantine.
    • Die Bitte, eine „jährliche Endabrechnung zu erstellen“ hat das Diktatprogramm umgeschrieben in eine „ehrliche Endabrechnung“. Dieser Schriftsatz hat wirklich das Haus verlassen und beim gegnerischen Anwalt eine nachhaltige Verstimmung ausgelöst.
    • Belegt ist folgende Pretiose: „Um den Gutachtenauftrag wie vom Gericht gewünscht zu beenden, müsste ich Sie [sc. die zu begutachtende Partei] nochmals vor der endgültigen Zusammenfassung und Beurteilung sehen, explodieren und gegebenenfalls untersuchen.“ (LG Darmstadt, Justizreport 2016, S. 38)
    • Und fünftens und als besonderes Highlight: Bei dem Versuch, von einem „postulationsfähigen Anwalt“ zu sprechen, hat das Diktatprogramm „prostitutionsfähiger Anwalt“ geschrieben. Dieser Schriftsatz konnte noch rechtzeitig gestoppt werden, aber nur, weil ein nicht am Diktat Beteiligter zusätzlich Korrektur gelesen hatte.

Falls jemand eigene Diktier-Erfahrung mit entsprechenden Beispielen beisteuern möchte, ergeht hier die herzliche Einladung, diesen Beitrag zu kommentieren.

P.S. Für die, die Geschmack an leichter Kost haben, hier eine Übersicht über die bisherigen Geburtstagsbeiträge:

3 comments

  1. Antarmis sagt:

    Ein feierlicher Anlass für Ihren Beitrag!

    Glückwunsch für 5. Jahre Jura-Gezwitscher. 🙂

    Und der Beitrag zum 5. Jahrestag Ihres Blogs hat, wie ich finde, neben einer tragisch-komischen Seite etwas Demut und Bescheidenheit zum Thema.

    So wussten schon die Römer:

    Errare humanum est, sed in errare perseverare diabolicum.

    Und wenn wir ehrlich mit uns sind; wem ist nicht schon einmal ein Irrtum oder mehrere widerfahren?

    Doch teuflich ist, wer darauf besteht.

    Viele Grüße

  2. […] Zum 5. Geburtstag des Blogs: Die Gratwanderung zwischen „postulationsfähig“ und „prostitution… […]

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