Vorschläge

Der nun folgende Text gefällt mir (noch) nicht wirklich. Aber es ist schon schwierig, bei „work in progress“ den roten Faden zu beschreiben, der sich ja gerade erst entwickeln soll. Deswegen bleibt eine Überarbeitung dieser Zeilen jederzeit vorbehalten ;-).

Herzliche Einladung an alle:

Wer ein Thema zu den in „Was soll’s?“ genannten Aspekten vorschlagen will, kann hier gerne einen Kommentar hinterlassen. Ich werde dann versuchen, zeitnah einen Beitrag zu dem gewünschten Thema zu verfassen. Wer öffentlich lieber anonym bleiben möchte, kann mir auch gerne eine E-Mail an die im Impressum genannte Mail-Adresse schreiben. In gleicher Weise freue ich mich über Vorschläge zu neuen Kategorien für diesen Blog. Sollte also jemand eine Idee haben, wie man diesen Blog durch zusätzliche Kategorien anreichern könnte, bin ich für Tipps jeglicher Art dankbar.

Ich bin davon überzeugt, dass ein Blog u.a. von der Interaktivität lebt. Deshalb freue ich mich immer (wenigstens fast immer) über Kommentare und Anregungen. Das Konzept dieses Blogs ist ja darauf gerichtet, möglichst vielen angehenden Juristen bei der Orientierung im juristischen Dschungel zu helfen. Ob ich insofern auf dem richtigen Weg bin, können nur meine Leserinnen und Leser entscheiden, weswegen ich sowohl negativem wie selbstverständlich auch positivem Feedback aufgeschlossen gegenüberstehe. Auf der Grundlage dieser Rückmeldungen kann ich dann – genauso wie bei konkreten Vorschlägen – reflektieren und ggf. Veränderungen einleiten.

In der Vergangenheit habe ich bereits viele gute Erfahrungen mit Anregungen, Kommentaren etc. gemacht. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich an dieser Stelle dafür zu bedanken. Es ist schon schön, wenn man insofern Unterstützung erfährt. Ansonsten verfällt man leicht in eine monotone Blog-Isolation.

7 comments

  1. Marco B. sagt:

    Sehr geehrte Frau Herberger,

    ich bin mir nicht sicher unter welcher Kategorie Vorschlag zu verorten ist. Dennoch finde ich den nachfolgenden Kommentar zum jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgericht in Sachen AfD gegen Johanna Wanka bemerkenswert!

    Siehe: http://www.deutschlandfunk.de/urteil-zum-neutralitaetsgebot-politisch-eine-katastrophe.720.de.html?dram:article_id=411825

    Ich hätte erwartet, dass hochwertiger Journalismus, wie ich ihn vom Deutschlandfunk gewöhnt bin, sich die Mühe macht, vor dem Kommentar zu einem Urteil sich über die grundlegenden juristischen Zusammenhänge zu informieren.

    Wenigstens zwei Aspekte werden von Hr. Rainer Burchardt völlig missverstanden:
    1. Das Bundesverfassungsgericht stützt seine Rechtsprechung und das maßstabgebende Neutralitätsgebot gerade nicht auf „das Ministergesetz“, welches nach Ansicht des Autors „schleunigst revidiert“ werden solle.

    2. Hr. Burchardt schreibt: „Artikel fünf des Grundgesetzes als Garant der Meinungsfreiheit gilt doch wohl auch für Regierungsmitglieder.“ Es scheint mir, als gehöre dieser Rechtsirrtum, der teils auch von Politiker*innen geäußert wird, zu einem einigermaßen verbreiteten. Erschreckend eigentlich.

    Vielleicht ist Ihnen dieser Kommentar eine Anregung oder ein schlicht interessanter Hinweis.

    Mit freundlichen Grüßen
    Marco Birkholz

  2. Mate sagt:

    Liebe Frau Dr. Herberger,

    Ihre Seite verdient sowohl von der Aufmachung her als auch inhaltlich höchsten Respekt.

    Möglicherweise könnten Sie die Seite jedoch noch weiter veredeln, indem Sie auch Beiträge von anderen guten (Gast)Autoren veröffentlichen würden.

    Ich weiß, dass dies kein Themenvorschlag im eigentlichen Sinne ist. Ich weiß auch, dass dadurch die Seite unter Umständen Ihren Charakter verändern würde.

    Dennoch denke ich, dass die Idee zumindest eine Überlegung wert ist.

    Mit besten Grüßen
    Mate

    • klartext-jura sagt:

      Danke für die Blumen. Über den für mich überraschenden, aber interessanten Vorschlag, den Blog für Gastbeiträge zu öffnen, werde ich in Ruhe nachdenken.

  3. Max sagt:

    Liebe Frau Dr Herberger,

    ich lese sehr gerne Ihren hervorragenden Blog.

    Vor einiger Zeit haben Sie sich mit der leidigen Frage befasst, ob im Rahmen des 42 I VwGO das Bundes-VwVfG oder doch das jeweilige Landes-VwVfG für die Definition eines Verwaltungsakts zu zitieren ist (https://www.klartext-jura.de/2018/01/26/§-35-vwvfg-oder-ein-triumph-des-foederalismus/).

    Ein vergleichbares „Problem“ stellt sich im Rahmen des 74 I 2 VwGO: Ist für die Frage nach der Bekanntgabe auf das Bundes-VwVfG oder das jeweilige Landes-VwVfG abzustellen? Wenn man der Ansicht ist, es ist auf das Bundes-VwVfG abzustellen, stellt sich eine Folgefrage: Wie verhält es sich, wenn die Behörde sich für eine förmliche Zustellung entscheidet: Ist dann § 41 V VwVfG in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz (etwa für Bayern das VwZVG) zu zitieren oder handelt man sich dann den Vorwurf der Inkonsequenz (einmal Bundesgesetz, einmal Landesgesetz zitiert) ein? Leider werden diese Fragen viel seltener thematisiert, sodass mich eine Antwort hierauf sehr interessiert.

    Mit besten Grüßen

    Max

    • klartext-jura sagt:

      Danke für die anregende Idee. Die Frage, die Sie aufwerfen, scheint in der Tat eine gewisse Parallelität zu der Thematik aufzuweisen, die ich in dem Betrag zu § 42 VwGO (https://www.klartext-jura.de/2018/01/26/§-35-vwvfg-oder-ein-triumph-des-foederalismus) diskutiert habe. Allerdings habe ich bis jetzt trotz fleißigen Bemühens weder in Literatur noch in Rechtsprechung etwas gefunden, das Ihre Frage thematisiert. Ich bleibe aber an der Sache dran. Übrigens: Es gibt ohnehin Neuigkeiten rund um meinen Beitrag zu § 42 VwGO: Ich habe nämlich im Rahmen des Referendariats in dieser Hinsicht weitere Erfahrungen mit einem sehr aufgeregten Korrektor sammeln dürfen. Sobald mir das Referendariat wieder etwas mehr Freiräume lässt (und Weihnachten vorüber ist), werde ich darüber berichten.

  4. Mare sagt:

    Mich würde mal interessieren, welchen Aussagegehalt „Versicherungen an Eides statt“ ggü. Presseleuten haben.

    als Beispiel:

    „Jasmin Stevens hat ihre Aussage zur Vorlage bei Gericht an Eides statt versichert. Bei einer Falschaussage droht eine Gefängnisstrafe.“

    https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/investigativ-rammstein-till-lindemann-flake-vorwuerfe-100.html

    der Bezug zum Gericht bleibt immer sehr vage oder fehlt völlig.

    Handelt es sich nur um einen Trick der Medien, die Überzeugunskraft ihrer Behauptungen aufzuwerten, oder sollte msn tatsächlich diesen Aussagen besondere Aussagekraft zumessen?

    LG
    Mare

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