Examenskandidaten wird ja immer wieder empfohlen, zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zeitnah eine gute Tageszeitung zu lesen. Das ist generell ein guter Rat, bestätigt doch die Erfahrung, dass oft Themen der mündlichen Prüfung durch die morgendliche Zeitungslektüre der Prüfer geprägt sind. Dass trotzdem Vorsicht geboten ist, zeigt das folgende Beispiel, das sich mit dem Freispruch ehemaliger Porsche-Vorstände durch das Landgericht Stuttgart befasst. In der Urteilsbegründung hatte sich der Vorsitzende Richter Frank Maurer außergewöhnlich kritisch mit der Arbeit der Staatsanwaltschaft befasst und Sätze wie den folgenden gesprochen:
An den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, so Maurer, sei „nichts dran, weder vorne noch hinten noch in der Mitte“.
(„Doktor Wiedeking, Doktor Härter, Ihnen alles Gute“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.03.2016, Nr. 67, S. 26)
An dieser Art des Umgangs mit der Staatsanwaltschaft übte ein Generalstaatsanwalt a.D. in einem Leserbrief an die FAZ Kritik und führte u.a. folgendes Argument ins Feld:
Im Übrigen: Wenn der Fall von vornherein so klar war, wie es der Vorsitzende jetzt darstellt, warum hat das Gericht mit seinem Vorsitzenden dann das Hauptverfahren überhaupt eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen? Zumindest einen hinreichenden Tatverdacht (Paragraph 203 Strafprozessordnung) muss das Gericht angenommen haben, sonst hätte es die Anklage nicht zulassen dürfen.
(Dr. Hans Christoph Schaefer, Generalstaatsanwalt a.D., Schriesheim, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.03.2016, Nr. 70, S. 6)
In der Tat, möchte man sagen, ein starkes Argument. Aber in concreto auch zutreffend?
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