Archiv für April 2022

Die Hand als gefährliches Werkzeug?

In letzter Zeit scheinen sich die Ohrfeigen-Fälle unter prominenter Beteiligung zu häufen. Anlass genug, klausurrelevante Fragen aus diesem Kontext zu analysieren. Beginnen wir mit folgender Problematik: Können für die Zufügung von Verletzungen verwendete Körperteile als gefährliches Werkzeug eingestuft werden?

Weiterlesen

Vetorecht des Justizministers gegen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung?

Am Abend des 5. April entwickelte Gesundheitsminister Lauterbach bei Markus Lanz folgendes Argument:

„Beim Marco Buschmann war das Argument mit der Maskenpflicht, das er vorgetragen hat, dass es juristisch nicht möglich wäre, eine Maskenpflicht weiter zu verordnen, weil es deutschlandweit keine Bedrohung der Gesundheitsversorgung mehr gab. Und das ist ein juristisches Argument. Er ist der Justizminister. Jedes Gesetz dieser Art muss durch die Ressortabstimmung, das heißt, selbst wenn ich das Gesetz ganz alleine gemacht hätte, Buschmann hätte gar nicht mitverhandelt, ich hätte ein eigenes Gesetz gemacht, wär die Maskenpflicht auch nicht gegangen, weil ich wär dann mit dem Gesetz in die Ressortabstimmung gegangen, und dann hätte Buschmann, der Justizminister gesagt, das geht juristisch nicht. Jetzt sagen wir mal folgendes: Ich hätte das Gesetz nicht gemacht, sondern Olaf Scholz. Olaf Scholz hätte gesagt, das ist ein wichtiges Gesetz, ich mach das jetzt. Dann wär’s ebenfalls nicht gegangen. Weil dann hätte es immer noch durch die Ressortabstimmung gemusst. Und wenn der Justizminister, der dann zuständig ist, sagt ‚Das gibt das Recht nicht her‘, wär’s nicht möglich gewesen. Somit also nur damit, ich will’s einfach von der Logik her … .“

Das klingt so, als hätte der Justizminister in der Ressortabstimmung ein Vetorecht – sogar gegenüber dem Bundeskanzler. Hat das so seine Richtigkeit?

Weiterlesen

Die 23 fehlenden Stimmen der Grünen im Saarland – ein rechnerisches Mysterium?

Der Postillon (Achtung, Satire!) titelte vergangene Woche „23 Saarländer Grünen-Wähler erwachen nach wilder Party: „So, und jetzt müssen wir dringend wählen gehen. Es ist doch noch Sonntag, oder?“ In dem Beitrag heißt es dann:

„Allmählich begreifen die 23, dass sie nicht nur bis in die Morgenstunden gefeiert, sondern auch den kompletten Sonntag verschlafen haben. „Haha, krass“, sagt Susanne und zuckt mit den Schultern. „Aber es wird ja jetzt kaum auf unsere paar Stimmen angekommen sein. Wer will Kaffee?“

In den Medien ist insgesamt vielfach der Eindruck vermittelt worden, dass 23 zusätzliche Wählerinnen und Wähler für die Grünen den Einzug in den Landtag ermöglicht hätten. Aber ist dies tatsächlich so?

Weiterlesen