Archiv für Mai 2021

Entgegenstehende Rechtshängigkeit / entgegenstehende Rechtskraft

Kaiser/Köster/Seegmüller, Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen, 5. Aufl. 2019, Rn. 524 schreiben:

Der Anwalt kann eine solche rechtswegfremde Forderung vor dem ordentlichen Gericht einklagen und gleichzeitig im Anfechtungsprozess verwenden, da die zur Aufrechnung gestellte Forderung hierdurch nicht rechtshängig wird und damit der Einwand der entgegenstehenden Rechtskraft (§ 17 I 2 GVG) nicht eingreift.

Worüber könnte man hier stolpern?

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FAZ zum Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -„Die zweite“

Letzte Woche war hier von dem FAZ-Leitartikel die Rede, der am 30.4. die Feststellung traf, dass die „Karlsruher Richter“ Minderjährigen aus Bangladesch und Nepal „recht gegeben haben“. Das las sich dann, wie dargestellt, in der Online-Fassung dieses Leitartikels anders. Dort heißt es, dass das Gericht „sogar Minderjährigen aus Bangladesch und Nepal Hoffnung gemacht“ habe. Nun wurde das Thema in der FAZ vom 13.05. unter der Überschrift „Eine Stimme für künftige Generationen“ noch einmal aufgegriffen. Dort ist zu lesen:

1. „Die „Beschwerdeführenden“, wie das neuerdings in Karlsruhe heißt, hatten mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen das bisherige Klimaschutzgesetz geltend gemacht, der Staat habe keine ausreichenden Regelungen zur alsbaldigen Reduktion von Treibhausgasen getroffen.“

2. „Alle Welt ist betroffen – und kann womöglich auch klagen. Auch die Kläger aus Nepal und Bangladesch seien, so der Erste Senat, „beschwerdebefugt, weil nicht von vornherein auszuschließen ist, dass die Grundrechte des Grundgesetzes den deutschen Staat auch zu ihrem Schutz vor den Folgen des globalen Klimawandels verpflichten“. Eine Wirkung ihnen gegenüber erscheine „nicht von vornherein ausgeschlossen“. Im Ergebnis scheiterten sie – noch?“

3. „Künftig könnten selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Doch das müssen eigentlich die künftigen Generationen ausfechten, denen Karlsruhe nun eine Stimme gibt und zu deren Sachwalter es sich im, wie es in der Entscheidung heißt, „schwerfälligen“ demokratischen Prozess macht.“

Was lässt sich dazu sagen?

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Ist die Welt dem Bundesverfassungsgericht genug?

In der FAZ vom 30.4.2021 schreibt Reinhard Müller unter der Überschrift „Die Welt ist nicht genug“ (Achtung: Anspielung auf den James Bond-Film von 1999!) auf Seite 1 rechts oben Folgendes:

Das Bundesverfassungsgericht ist praktisch allzuständig. Da kann es auch gleich die Welt retten. Die Karlsruher Richter versuchen das nun, indem sie erfreulicherweise nicht Umweltverbänden wohl aber Minderjährigen aus Bangladesch und Nepal recht gegeben haben: Das Klimaschutzgesetz ist insofern mit dem Grundgesetz unvereinbar, als Maßgaben für weitere Treibhausgasreduktionen vom Jahr 2031 an fehlen. Karlsruhe sieht nahezu alle Bereiche des Lebens künftig drastisch bedroht. Zweifellos: Wem das Wasser bis zum Hals steht, dem bleibt nicht mehr viel.

Was lässt sich dazu sagen?

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Welcher Strafrahmen in § 184b Abs. 1 StGB?

Die Bild-Zeitung schrieb vergangene Woche:

Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte den Ex-Fußball-Star, der schwersten sexuellen Missbrauch von Kindern als Fotos und Videos per WhatsApp verschickt hatte, zu zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung. Die mögliche Höchststrafe: fünf Jahre Gefängnis!

Fünf Jahre Freiheitsstrafe? In einem RTL-Interview hörte man da etwas anderes:

RTL Reporter:

Christoph Metzelder kommt mit Bewährungsstrafe davon. Im Kinderpornographieprozess ist nun ein Urteil gefallen. Wir sprechen über den Fall mit Elisa Hoven, Professorin für Strafrecht an der Uni Leipzig. Hätte es im Fall Metzelder ein härteres Urteil geben können?

Elisa Hoven:

Ja man hätte selbstverständlich heute eine härtere Strafe aussprechen können. Der Strafrahmen sieht ja auch nach geltendem Recht vor, dass man bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe in solchen Fällen verhängen kann. Das heißt, es wäre natürlich möglich gewesen, härter zu urteilen. Die genauen Gründe des Gerichts für die Strafe, die es jetzt gefällt hat, wird man sich anschauen müssen.

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