Letzte Woche war hier von dem FAZ-Leitartikel die Rede, der am 30.4. die Feststellung traf, dass die „Karlsruher Richter“ Minderjährigen aus Bangladesch und Nepal „recht gegeben haben“. Das las sich dann, wie dargestellt, in der Online-Fassung dieses Leitartikels anders. Dort heißt es, dass das Gericht „sogar Minderjährigen aus Bangladesch und Nepal Hoffnung gemacht“ habe. Nun wurde das Thema in der FAZ vom 13.05. unter der Überschrift „Eine Stimme für künftige Generationen“ noch einmal aufgegriffen. Dort ist zu lesen:
1. „Die „Beschwerdeführenden“, wie das neuerdings in Karlsruhe heißt, hatten mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen das bisherige Klimaschutzgesetz geltend gemacht, der Staat habe keine ausreichenden Regelungen zur alsbaldigen Reduktion von Treibhausgasen getroffen.“
2. „Alle Welt ist betroffen – und kann womöglich auch klagen. Auch die Kläger aus Nepal und Bangladesch seien, so der Erste Senat, „beschwerdebefugt, weil nicht von vornherein auszuschließen ist, dass die Grundrechte des Grundgesetzes den deutschen Staat auch zu ihrem Schutz vor den Folgen des globalen Klimawandels verpflichten“. Eine Wirkung ihnen gegenüber erscheine „nicht von vornherein ausgeschlossen“. Im Ergebnis scheiterten sie – noch?“
3. „Künftig könnten selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Doch das müssen eigentlich die künftigen Generationen ausfechten, denen Karlsruhe nun eine Stimme gibt und zu deren Sachwalter es sich im, wie es in der Entscheidung heißt, „schwerfälligen“ demokratischen Prozess macht.“
Was lässt sich dazu sagen?
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