Archiv für Zivilrecht

Roman Kollenberg: Kind, wo ist eigentlich unser Hund? – Wenn die Elfjährige den Familienhund verkauft

Es gibt eine Novität zu vermelden: Zum ersten Mal wurde mir zur Veröffentlichung hier im Blog eine ausformulierte Fallbearbeitung zugesandt. Mein Dank dafür gebührt Roman Kollenberg (Universität Bielefeld). Und nun zu seinem Text, der aufgrund der lebhaften Diskussion hier ein Update erfahren hat:

Am 5. April 2023 meldete die SZ: „Niederbayern. Keine Lust auf Gassi gehen: Kind verkauft heimlich Familienhund“. Hinter dieser Schlagzeile versteckt sich im Grunde genommen der folgende Vorfall:

In Niederbayern hat eine Elfjährige den Familienhund (Rasse: Yorkshire Terrier) ohne das Wissen ihrer Eltern an einen Fremden im Park verkauft, um sich ihr Taschengeld aufzubessern. Da sie keine Lust hatte, mit dem Hund spazieren zu gehen, bot sie diesen einem Unbekannten in Essenbach an und nahm mehrere Hundert Euro entgegen. Als der Vater von dem Verkauf erfuhr und die Polizei einschaltete, konnte diese ihm jedoch nicht weiterhelfen und empfahl ihm, zivilrechtliche Schritte einzuleiten, um den Käufer zu finden und den Hund zurückzufordern.

Oh man! Da hing der Haussegen bestimmt mächtig schief.

Damit es um den Haussegen nach Deiner nächsten Zivilrechtsklausur oder mündlichen Prüfung besser bestellt ist, kannst Du Deine Zivilrechtskenntnisse am folgenden Fall überprüfen:

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Abschaffung des Güterrechtsregisters

Mit Gesetz vom 31. Oktober 2022 hat der Gesetzgeber u.a. folgende Entscheidung getroffen:

In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Buch 4 Abschnitt 1 Titel 6 Untertitel 3 gestrichen.

BGBl. I 2022, 1966

Da kommt einem unvermutet das bekannte Kirchmann-Zitat in den Sinn: „Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur.“ Bislang war in Buch 4, Abschnitt 1, Titel 6, Untertitel 3 das Güterrechtsregister geregelt. Auch wenn die entsprechenden Regelungen in §§ 1558 ff. BGB nun nicht mehr existieren, steht das Güterrechtsregister in Bezug auf bereits vorhandene Eintragungen noch für einen Übergangszeitraum bis Ende 2027 zur Verfügung (Art. 229 § 64 EGBGB). Was ändert sich für die Klausurpraxis?

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Welche Güterstände gibt es?

In letzter Zeit habe ich die Kategorie „Frage und Antwort“ etwas vernachlässigt. Deshalb soll es heute um eine Frage gehen, die in mündlichen Prüfungen in einem familienrechtlichen Zusammenhang auftauchen kann. Wahrscheinlich handelt es sich bei dieser Frage schon fast um einen Klassiker. Sie lautet wie folgt:

Welche Güterstände gibt es?

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Vormundschaft für volljährige Tochter?

Wieder einmal soll ein Bericht in der Bild-Zeitung Anlass sein, einen möglichen Einstieg in eine mündliche Prüfung zu schildern. Es geht um folgendes Zitat:

Nach BILD-Informationen bietet nun eine befreundete, deutsche Psychologin Jasmin Tawil einen Therapie-Platz in ihrer Einrichtung an. Dazu käme ein zweiter Schritt: Jasmins Vater Michael Weber (63, lebt in Berlin und auf Mallorca) würde der Vormund seiner Tochter und seines Enkels werden. Bekäme das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Kleinen. So wäre eine Situation geschaffen, in der die Behörden Söhnchen Ocean wieder herausgeben.

www.bild.de/unterhaltung/leute/leute/jasmin-tawil-soll-zurueck-nach-deutschland-jedoch-ohne-sohn-83275450.bild.html

Ein 63-jähriger Vater möchte demnach u.a. für seine 40-jährige Tochter Vormund werden. Ist das nach gegenwärtiger Rechtslage realistisch?

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Testament mit Computer schreiben?

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Themen aus der BILD-Berichterstattung in mündlichen Prüfungen aufgegriffen werden. In diesem Sinne soll es heute um einen BILD-Bericht mit dem Titel „Neues Testament aufgetaucht: Lotto-Fee will ans Erbe von Dieter Wedel“ vom 14.03.2023 gehen. In diesem Bericht heißt es:

Das Schriftstück mit Wedels Briefkopf wurde am 26. April 2022 von ihm unterzeichnet. Reichenbacher reichte es erst am 1. März 2023 beim Amtsgericht Hamburg-Wandsbek ein.

BILD weiß: Die Verfügung von Todes wegen wurde eröffnet. Allerdings notiert das Gericht „folgende Auffälligkeiten“ auf Seite 1 unten. Das mit Computer geschriebene Testament „entspricht nicht den gesetzlichen Formerfordernissen“. Die Echtheit wird noch geprüft.

In einer mündlichen Prüfung könnte gefragt werden: Warum entspricht im vorliegenden Fall das mit Computer geschriebene Testament nicht den gesetzlichen Formerfordernissen?

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