Es ist zu beobachten, dass in zahlreichen – angeblich auf dem aktuellen Stand befindlichen Dokumenten – vom TMG die Rede ist. TMG steht für „Telemediengesetz“. Wenn wir uns nun nicht auf Dokumente verlassen, die sich mit dem Inhalt des TMG befassen, sondern versuchen, selbst einen Blick in das TMG zu werfen, so werden wir überrascht. Das TMG existiert nämlich gar nicht mehr. Was ist da passiert?
WeiterlesenArchiv für Oktober 2024
Ein Buchstabe kann einen Unterschied machen … Kann KI helfen?
In der vergangenen Woche haben wir uns mit folgendem Zitat aus einer Entscheidung des OLG Karlsruhe befasst:
Die Vertragsstrafe, welche von der Beklagten als Kaufmann (§ 6 Abs. 1 HGB, § 13 Abs. 3 GmbHG) im Betrieb ihres Handelsgewerbes versprochen ist, kann gemäß § 348 BGB auch nicht auf Grund der Vorschriften in § 343 BGB herabgesetzt werden.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juli 2024 – 6 U 24/24, juris Rn. 51
Das Ergebnis dabei war, dass es statt „§ 348 BGB“ heißen müsste „§ 348 HGB“. Da „der KI“ immer wieder die Kompetenz der Fehlerkorrektur zugetraut wird, machen wir heute die Probe auf’s Exempel.
WeiterlesenEin Buchstabe kann einen Unterschied machen …
Heute mal wieder eine Kleinigkeit zum Training der aufmerksamen Lektüre. Zugleich kann man daraus etwas in der Sache lernen. Es geht um folgende Passage aus einer Entscheidung des OLG Karlsruhe:
Die Vertragsstrafe, welche von der Beklagten als Kaufmann (§ 6 Abs. 1 HGB, § 13 Abs. 3 GmbHG) im Betrieb ihres Handelsgewerbes versprochen ist, kann gemäß § 348 BGB auch nicht auf Grund der Vorschriften in § 343 BGB herabgesetzt werden.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juli 2024 – 6 U 24/24, juris Rn. 51
Die entsprechende Passage findet sich gleichlautend auch bei beck-online. Worüber könnte man hier stolpern?
Weiterlesen„Ein Sohn erbt, einer geht leer aus“
Ich will nun nicht fortwährend „Bild-Watching“ betreiben (vgl. den Beitrag „Schutzschrift: Was und wozu?“ von vergangener Woche), aber die folgende von der Bild-Zeitung gewählte Überschrift kann nicht unkommentiert bleiben:
„Streit um Heinz Winklers Millionen: Ein Sohn erbt, einer geht leer aus“
https://www.bild.de/unterhaltung/stars-und-leute/heinz-winklers-millionen-ein-sohn-erbt-einer-geht-leer-aus-66f67a927728166d1e1fb4bc?source=puerto-reco-2_bild-V13.5.C_FCM_IS_PB
Das klingt so, als würde einer der Söhne nichts aus dem Nachlass seines Vaters erhalten. Ist das denkbar?
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