TMG – wo bist Du?

Es ist zu beobachten, dass in zahlreichen – angeblich auf dem aktuellen Stand befindlichen Dokumenten – vom TMG die Rede ist. TMG steht für „Telemediengesetz“. Wenn wir uns nun nicht auf Dokumente verlassen, die sich mit dem Inhalt des TMG befassen, sondern versuchen, selbst einen Blick in das TMG zu werfen, so werden wir überrascht. Das TMG existiert nämlich gar nicht mehr. Was ist da passiert?

Einfache Antwort: Das TMG ist zum 14.05.2024 außer Kraft getreten. Wo finden wir nun heute die einschlägigen Rechtsgrundlagen?

Zum einen ist die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG einschlägig. Diese wird auch „Gesetz über digitale Dienste“ genannt, in englischer Sprache „Digital Services Act“. Daher rührt die Abkürzung „DSA“. Wichtig ist hier zu sehen, dass die Verordnung in Deutschland unmittelbar zur Anwendung kommt. Denn zu Verordnungen sagt Art. 288 UAbs. 2 AEUV:

Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Zusätzlich zu der europäischen Verordnung tritt auf nationaler Ebene das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze“, das in Artikel 1 das Digitale-Dienste-Gesetz, abgekürzt „DDG“ beinhaltet.

Fazit: Wann immer wir bei der Lektüre über das TMG stolpern sollten, erinnern wir uns daran, dass das TMG nicht mehr existent ist und suchen nach einschlägigen Vorschriften im DSA bzw. DDG.

2 comments

  1. Tim sagt:

    Vielen Dank für die erfrischenden und diversen Beiträge!
    Übrigens bin ich gerade erst über § 5 TMG gestolpert: Hier im Impressum 😉

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