Archiv für März 2023

„Halver Hahn“ in Trier

Das Thema „Halver Hahn“ wurde hier im Blog ja bereits besprochen. Ein Besuch in dem Restaurant „früh bis spät“ in Trier bietet nun Anlass für eine erneute Befassung mit der Problematik :-). Sie soll verdeutlichen, dass wir in Klausuren immer mit Fallmodifikationen rechnen müssen. Werfen wir gemeinsam einen Blick auf einen kleinen Ausschnitt aus der Karte:

Bestellt werden kann also „Halve Hahn met Röggelche“ für 5,90 Euro. Ohne einen weiteren Zusatz könnte man in Trier (anders als in Köln) vielleicht tatsächlich einen halben Hahn mit Roggenbrötchen erwarten.

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Testament mit Computer schreiben?

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Themen aus der BILD-Berichterstattung in mündlichen Prüfungen aufgegriffen werden. In diesem Sinne soll es heute um einen BILD-Bericht mit dem Titel „Neues Testament aufgetaucht: Lotto-Fee will ans Erbe von Dieter Wedel“ vom 14.03.2023 gehen. In diesem Bericht heißt es:

Das Schriftstück mit Wedels Briefkopf wurde am 26. April 2022 von ihm unterzeichnet. Reichenbacher reichte es erst am 1. März 2023 beim Amtsgericht Hamburg-Wandsbek ein.

BILD weiß: Die Verfügung von Todes wegen wurde eröffnet. Allerdings notiert das Gericht „folgende Auffälligkeiten“ auf Seite 1 unten. Das mit Computer geschriebene Testament „entspricht nicht den gesetzlichen Formerfordernissen“. Die Echtheit wird noch geprüft.

In einer mündlichen Prüfung könnte gefragt werden: Warum entspricht im vorliegenden Fall das mit Computer geschriebene Testament nicht den gesetzlichen Formerfordernissen?

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ChatGPT ante portas?

Fast ist man versucht zu sagen: Ein Gespenst geht um in der juristischen Zunft. Es trägt den Namen ChatGPT. Was traut man diesem System künstlicher Intelligenz nicht alles zu. Es soll in der Lage sein, Aufgaben für das Staatsexamen so zu lösen, dass man mit der Note „befriedigend“ bestehen kann. Es soll in der Lage sein, anwaltliche Schreiben zu verfassen, die den Mandanten über ein in seiner Sache ergangenes Urteil informieren. Es soll in Lage sein, juristische Hausarbeiten zu verfassen, die nicht mehr erkennen lassen, ob sie von einem Menschen oder einer KI verfasst worden seien. Kurzum: Der Turing-Test sei bestanden. Allerdings sind auch leichte Zeichen von Panik unverkennbar. Manche Berufsträger sehen in ChatGPT bereits einen Konkurrenten. Die Stimmungslage schwankt also zwischen Euphorie und Angst. Es fragt sich aber, ob wirklich Grund für derartige Emotionen besteht. Machen wir die Probe auf´s Exempel und betrachten – weil dies in einer Veranstaltung seitens der Studierenden angeregt wurde – die Bearbeitung eines simplen juristischen Falles.

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Telegramm, oder: Der nostalgische Gesetzgeber

Die nächste Bundestagswahl liegt noch etwas in der Zukunft. Wenn Sie denn bevorsteht, könnte man auf den Gedanken kommen, die Erteilung eines Wahlscheins zu beantragen. Wie dies zu geschehen hat, ist in § 27 Bundeswahlordnung (BWO) geregelt:

(1) Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 57 gilt entsprechend. […]

Worüber könnte man hier bei der Lektüre von § 27 Abs. 1 BWO stolpern?

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