Archiv für Januar 2021

Ein kleines Konsolidierungsabenteuer rund um § 211 SGG

Ein Anwalt konsultiert seiner Gewohnheit nach die Gesetzessammlung bei anwalt.de. Er will wissen, ob er sich im Vorfeld eines anstehenden Termins immer noch auf den ihm vertrauten § 211 Abs. 3 SGG berufen kann. Er hat gehört, dass sich da möglicherweise eine Änderung ergeben hat. Seine Recherche führt (Stand heute, 31.01.2021) zu folgendem Text:

Bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes soll das Gericht den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen im Falle des § 110a von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort im Wege der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Satz 1 gilt entsprechend für Erörterungstermine nach § 106 Absatz 3 Nummer 7 sowie für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen. Die Übertragung wird nicht aufgezeichnet.

https://www.anwalt.de/gesetze/sgg/211

Also stellt er einen entsprechenden Antrag. Kann er sich zu Recht auf diese Vorschrift berufen?

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Wikipedia und die Autorenfrage

Mit einer zunehmenden Anzahl von Wikipedia-Zitaten in Gerichtsentscheidungen ist Wikipedia definitiv in der juristischen Welt angekommen. Um Wikipedia richtig einschätzen zu können, muss man allerdings eine Vorstellung von der komplexen Binnenarchitektur haben, die dort realisiert ist. Dies betrifft vor allem die Autorenfrage. Dazu konnte man kürzlich in der FAZ lesen:

Heute vor zwanzig Jahren ging die englischsprachige Wikipedia online, die deutsche zog am 16. März nach. Der Einfall, welcher dem Unternehmen zugrunde lag, klingt nach einer soliden Utopie: An einem nie vollendeten, kostenlosen und werbefreien Internetlexikon darf jeder mitschreiben, der sich berufen fühlt. Ruhm und Ehre winken den Autoren jedoch nicht, denn ihre Namen bleiben unbekannt. Auch auf ein Honorar müssen sie verzichten.

Kai Spanke, Sekundenzeiger des Weltwissens, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.01.2021, Nr. 12, S. 9

Stimmt es, dass die Namen der Autoren unbekannt bleiben?

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Zu Gast beim Dialogsystem von Chevalier: Die mündliche Kündigung

Es wertet anwaltliche Webseiten auf, wenn dort Frage-Antwort-Dialoge angeboten werden, die dem Rechtssuchenden eine erste Orientierung erlauben. Auch wenn man kein konkretes Rechtsproblem hat, können solche Dialoge im Jura-Studium für das Lernen nützlich sein. Machen wir heute einmal die Probe aufs Exempel und besuchen die arbeitsrechtliche Kanzlei Chevalier (Stand: 29.12.2020).

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Battle of the Profs

Zunächst mein Dank für den Vorschlag, den ich für einen Blog-Beitrag erhalten habe. Der Vorschlag bezieht sich auf ein Interview, das Prof. Battis NTV gegeben hat. Dort sagt er:

Nun, es gilt und auch das ist auch Unionsrecht und nicht nur deutsches Verfassungsrecht, es gilt ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Und, wenn, genauso wie wenn jemand in einen Milchladen kommt und man sagt ihm, Du hast krause Haare, Dir verkaufe ich keine Milch, das wäre unzulässig.

Battis, NTV v. 29.12.2020, 13:06 Uhr, ab Minute 01:12,
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Staatsrechtler-Es-gilt-Diskriminierungsverbot-article22260351.html

Was könnte man dazu sagen?

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