Archiv für Tipps für Hausarbeiten

Titel im Literaturverzeichnis

Weiter geht es in der Reihe „Tipps für Hausarbeiten„. Zuletzt habe ich eine Seminararbeit korrigiert, die besonders präzise Angaben zu den jeweiligen Autoren bzw. Herausgebern machen wollte. Dies führte dazu, dass vor einigen Namen „Prof.“ stand, vor anderen „Prof. Dr.“, vor wieder anderen „Prof. Dr. hc.“. Manchen Professoren blieb aber auch im Literaturverzeichnis bzw. in den Fußnoten ihr Titel verwehrt. Damit wurde zumindest dem Postulat der Einheitlichkeit schon einmal keine Rechnung getragen :-). Ansonsten ist hier aber ohnehin die Maxime „Weniger ist mehr“ einschlägig.

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Ein praktischer Tipp für Haus- und Seminararbeiten

Vogel-Strauß-bunt

Heute soll die Reihe „Tipps für Hausarbeiten“ fortgesetzt werden. In letzter Zeit fällt mir bei der Korrektur von Haus- und Seminararbeiten immer wieder auf, dass im Literaturverzeichnis – und auch in den Fußnoten – zahlreiche Namen falsch geschrieben werden. Darüber kann man dann schon einmal stolpern. Zitieren möchte ich hier keine konkreten „Stilblüten“, weil diese dann im Einzelnen doch schon zu kreativ, persönlich und individuell sind. Also insoweit: Schutz der Privatsphäre :-).

Im digitalen Zeitalter gibt es zur Vermeidung von solchen Tippfehlern eine ganz einfache Lösung, die offensichtlich aber noch nicht hinreichend verbreitet ist.

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Palandt Band 7

In der Vergangenheit habe ich ja bereits hier im Blog das ein oder andere Thema aufgegriffen, das im Rahmen einer Hausarbeit von Interesse sein könnte. Heute soll es um ein Phänomen in Hausarbeiten gehen, von dem ich zunächst anekdotisch von einem älteren Juristen gehört hatte. Da ich mir aber nicht vorstellen konnte, dass es sich tatsächlich um einen Fehler handelt, der in Hausarbeiten auftreten kann, habe ich die Problematik zunächst nicht als relevant eingestuft. Nachdem mir jetzt in Hausarbeiten aber tatsächlich vermehrt aufgefallen ist, dass es sich wirklich um einen Fehler handelt, der vorkommt, möchte ich diesen heute thematisieren. Es geht um folgenden Eintrag in einem Literaturverzeichnis einer Hausarbeit:

„Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 7, München, 81. Aufl. 2022“

Was ist hier verbesserungswürdig?

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In einer Hausarbeit mit Rechtsprechung arbeiten? Verboten?

Die erste Hausarbeit im Jura-Studium stellt Studierende vor eine große Herausforderung. Dabei werden diese – meinem Eindruck nach – v.a. durch die vielen formellen Vorgaben verunsichert. Es kommt immer wieder zu Missverständnissen, die folgenschwer sein können. Über ein solches möchte ich heute berichten – in der Hoffnung, dass dadurch diese kleine Hürde aus dem Weg geräumt werden kann.

Wichtig ist, dass man sich in einer Hausarbeit mit der Literatur und mit der Rechtsprechung zu dem fraglichen Thema beschäftigt. Es ist also weder ausreichend, sich nur mit der Literatur auseinanderzusetzen, noch ist es ausreichend, nur die Rechtsprechung auszuwerten. 

Als ich dies Studierenden im Rahmen des Mentorenprogramms meiner Universität so erläutert habe, wurde ich von diesen darauf hingewiesen, dass ihnen in der Vorlesung gesagt worden sei, sie sollten nicht mit Rechtsprechung arbeiten. Das hat mich dann nachhaltig verunsichert und ich habe nachgefragt, ob der Professor das auch begründet habe. Diese These war mir nämlich gänzlich neu und ich hatte keine Idee, worauf das ausdrückliche Verbot beruhen könnte, in einer Hausarbeit mit Rechtsprechung zu arbeiten. Daraufhin wurde mir eine Folie aus der Vorlesung vorgelegt, auf der stand:

Rechtsprechung darf nicht in das Literaturverzeichnis aufgenommen werden. Wird Rechtsprechung im Literaturverzeichnis genannt, stellt dies einen groben Fehler dar.

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