Palandt Band 7

In der Vergangenheit habe ich ja bereits hier im Blog das ein oder andere Thema aufgegriffen, das im Rahmen einer Hausarbeit von Interesse sein könnte. Heute soll es um ein Phänomen in Hausarbeiten gehen, von dem ich zunächst anekdotisch von einem älteren Juristen gehört hatte. Da ich mir aber nicht vorstellen konnte, dass es sich tatsächlich um einen Fehler handelt, der in Hausarbeiten auftreten kann, habe ich die Problematik zunächst nicht als relevant eingestuft. Nachdem mir jetzt in Hausarbeiten aber tatsächlich vermehrt aufgefallen ist, dass es sich wirklich um einen Fehler handelt, der vorkommt, möchte ich diesen heute thematisieren. Es geht um folgenden Eintrag in einem Literaturverzeichnis einer Hausarbeit:

„Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 7, München, 81. Aufl. 2022“

Was ist hier verbesserungswürdig?

Es springt sofort ins Auge, dass hier noch von „Palandt“ die Rede ist. Der Kommentar wurde aber zwischenzeitlich in „Grüneberg“ umbenannt. Das sollte man berücksichtigen. Es fällt jedoch noch ein Weiteres auf: Es wird hier angeblich mit Band 7 des Palandts bzw. des Grünebergs gearbeitet. Wer den Kommentar aber tatsächlich einmal in der Bibliothek begutachtet hat, wird wissen, dass das Werk nur aus einem Band besteht. Wenn dem Korrektor dann auch noch auffällt, dass es neben dieser Hausarbeit eine oder mehrere weitere Hausarbeiten gibt, in denen Band 7 des Palandt zitiert wird, ist dies vermutlich Anlass dazu, diese Hausarbeiten insgesamt miteinander zu vergleichen. In dem anfangs erwähnten anekdotischen Fall war es dann tatsächlich so, dass auf diese Weise Hausarbeiten identifiziert werden konnten, die identisch waren. Bei den heutigen technischen Möglichkeiten liegt zwar auf der Hand, dass es solcher Einträge im Literaturverzeichnis nicht bedarf, um „Gruppenarbeiten“ zu finden. Unabhängig davon sollten wir darauf achten, dass

  1. der „Palandt“ jetzt „Grüneberg“ heißt und
  2. es sich um einen Kommentar handelt, der lediglich aus einem Band besteht. 🙂

2 comments

  1. Vincent sagt:

    Die falsche Zitierweise durch die Studenten resultiert daraus, dass der Kommentar als siebenter Band der Reihe „Beck’sche Kurz-Kommentare“ erscheint und die entsprechende Angabe auch auf den Titelseiten der betroffenen Werke zu finden ist. Wenn dieser Fehler nun gehäuft auftritt, sollte die Unterscheidung dieser Bandzählungen bestenfalls im Hausarbeitenworkshop im ersten Semester erwähnt werden.

    • klartext-jura sagt:

      Danke für diesen Hinweis, der das Phänomen erklärt. In der Tat sollte man bei den Einführungen zur Zitierweise in Hausarbeiten auf diesen Punkt eingehen.

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