
Am 22.04.2024 hatte ich hier im Blog darüber berichtet, dass im BGBl. 2024 I Nr. 121 vom 17.04.2024 das Zehnte Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht verkündet wurde. Nur weil ein Gesetz verkündet wurde, heißt das aber natürlich noch nicht, dass dieses neue Gesetz auch sofort in Kraft tritt. Insofern ist zwischen der Verkündung eines Gesetzes und dem Inkrafttreten eines Gesetzes zu differenzieren.
Weiterlesen