AI-Act (endlich) im Amtsblatt

Am 12.07.2024 war es endlich soweit – die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) – oft als AI-Act bezeichnet – ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.

Dieses Ereignis könnte in einer mündlichen Prüfung zum Anlass genommen werden, allgemeine europarechtliche Fragestellungen aufzuwerfen.

Eine erste Frage könnte die sein, woraus sich das Erfordernis ergibt, die Verordnung über künstliche Intelligenz (sog. KI-Verordnung) im Amtsblatt zu veröffentlichen. Die Antwort auf diese Frage findet sich in Art. 297 Abs. 1 UAbs. 3 AEUV:

Die Gesetzgebungsakte werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Eine zweite Frage könnte eine ganz klassische Frage in mündlichen Prüfungen sein, nämlich die, welche Wirkung die KI-Verordnung in den einzelnen Mitgliedsstaaten hat. Die Antwort auf diese Frage findet sich in Art. 288 Abs. 2 AEUV:

Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Nach dem Motto „aller guten Dinge sind drei“ ließe sich noch eine dritte, etwas schwierigere Frage anschließen. Und zwar könnte gefragt werden, ob Verordnungen mit der Veröffentlichungen im Amtsblatt automatisch inkrafttreten und gelten. Hier müsste dann auf den Unterschied zwischen Inkrafttreten und Geltung hingewiesen werden. Dieser Unterschied ist ja hier im Blog schon zur Sprache gekommen. Eine Antwort könnte – ich zitiere aus dem Blog-Beitrag – wie folgt aussehen:

„In Kraft treten“ bringt in der Verordnungsterminologie zum Ausdruck, dass es den Mitgliedsstaaten ab da untersagt ist, etwas zu unternehmen, was der Verordnung zuwiderläuft. Erst mit dem Geltungsdatum ist die Verordnung anwendbar (englischer Text: shall apply, französischer Text: est applicable) und erzeugt Rechte und Pflichten für Individuen und Unternehmen.

https://www.klartext-jura.de/2018/03/12/die-datenschutzgrundverordnung-ist-schon-in-kraft-getreten-doch-was-passiert-am-25-05-2018/

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