Am 24.10.2021 berichtete die Bild-Zeitung unter dem Titel „Schauspielerin Esther Kuhn von ihrem Mann verprügelt: Wenn die Ehe zur Hölle wird“ wie folgt:
In ihrer Patientenakte (liegt BILD am SONNTAG vor) heißt es über den ersten „tätlichen Angriff“ durch ihren Ehemann Abdullah A., 32: „HWS-Syndrom. Wurde herumgestoßen. Angriff mit Umherziehen am Hals, Stoß aufs Bett. Schütteln der HWS (Halswirbelsäule / d. R.) und BWS (Brustwirbelsäule / d. R.). Psychogene Belastungsreaktion. Nicht der erste tätliche Übergriff, Umherschubsen, Ohrfeigen.“
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Doch die Eifersuchtsanfälle, die den in Peschawar (Pakistan) geborenen Gastronomen (eigenes Restaurant in der Nähe von München) aus der Haut fahren ließen, kamen in immer kürzeren Abständen.
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Am 5. September 2020 ging sie erstmals zur Polizei und zeigte ihren Mann an. Inzwischen gibt es mehrere gerichtliche Verfügungen und Kontaktsperren, bei der Münchner Staatsanwaltschaft läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Vergehens nach dem Gewaltschutzgesetz.
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Esther Kuhn weiß inzwischen, dass ihr Noch-Mann auch seine erste Ehefrau schlug und sein Verhalten nichts mit ihr zu tun hatte. „Ich warte nur noch darauf, dass unser Trennungsjahr vorbei ist. Endlich ist dieser Albtraum vorbei.“
Dieser Artikel könnte in einer mündlichen Prüfung zum Anlass genommen werden, um über das Trennungsjahr vor einer Scheidung zu sprechen. Wie könnte sich ein solches Prüfungsgespräch darstellen?
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