 Passend zu meiner Station bei der Staatsanwaltschaft soll es heute um ein Thema gehen, das in einer strafrechtlichen Klausur im 2. Examen relevant werden kann.
Passend zu meiner Station bei der Staatsanwaltschaft soll es heute um ein Thema gehen, das in einer strafrechtlichen Klausur im 2. Examen relevant werden kann.
Dinter/Jakob schreiben in dem Buch „Die Staatsanwaltsklausur: Prüfungswissen für das Assessorexamen, 3. Aufl. 2018, Rn. 206 f.:
B. (Teil-)Einstellungsverfügung
[…]
Soweit dies nach dem Ergebnis Ihres B-Gutachtens nötig ist, weisen Sie auf die erforderliche Rechtsmittelbelehrung hin („- Rechtsmittelbelehrung -„). Die Belehrung müssen Sie in der Klausur nicht ausformulieren, auch in der Praxis erfolgt die Ausformulierung häufig durch die Geschäftsstelle.
(Hervorhebung im Original)
Woran könnte sich ein Korrektor hier stören?


