Archiv für klartext-jura

Fremde bewegliche Sache in § 303 Abs. 1 StGB?

Heute mal wieder ein Ausflug ins Strafrecht. Bei der Korrektur von Klausuren ist mir folgende Formulierung bei der Prüfung einer Sachbeschädigung nach § 303 Abs. 1 StGB aufgefallen:

A müsste eine fremde bewegliche Sache beschädigt haben.

Welche Frage stellt sich hier?

Weiterlesen

„Zulässig“ = „nicht offensichtlich unzulässig“? „Begründet“ = „nicht offensichtlich unbegründet“?

Nein, von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 (1 BvR 2756/20), veröffentlicht am 05.08. 2021, soll hier nicht die Rede sein. Mit diesem Beschluss ist entschieden worden, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat.

Betrachtet werden soll vielmehr die Berichterstattung in der FAZ zu dem vorangegangenen Eilverfahren. Dazu war unter der Überschrift „Die vermaledeiten 86 Cent – Karlsruhe entscheidet über die Erhöhung der Rundfunkgebühren“ folgendes zu lesen:

ARD, ZDF und Deutschlandradio legten umgehend Verfassungsbeschwerde ein. Sie sehen die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit verletzt, die auch eine angemessene Finanzierung vorsieht. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hatte 86 Cent Erhöhung empfohlen, mit der eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro bis 2024 geschlossen werden sollte. Die Eilanträge der Anstalten lehnte das Gericht ab, weil es keine Belege dafür sah, dass das Programm ohne Erhöhung unmittelbar zusammenbrechen würde. Die Anträge selbst jedoch seien zulässig und begründet, so die Richter. Sie urteilen nun, ob die De-facto-Ablehnung des Gesetzes durch Sachsen-Anhalt zulässig war.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.08.2021, Nr. 179, S. 10; Hervorhebung nicht im Original

Worüber wundert man sich bei der Lektüre dieses Textes?

Weiterlesen

Basics zur Gliederung einer Hausarbeit

Weiter geht es in der Themenreihe „Hausarbeit“. Zu einer jeden Hausarbeit gehört eine Gliederung. Da diese gleich zu Beginn der Arbeit steht, kann man schon einmal einen guten Eindruck beim Korrektor hinterlassen, wenn man eine fehlerfreie Gliederung erstellt. Dazu einige elementare Tipps. Wer sie für zu elementar hält, ist schon auf der sicheren Seite.

Weiterlesen

ERVV: Durchsuchbar oder nicht-durchsuchbar – das ist hier die Frage …

In der anwaltlichen Praxis ist die Frage relevant, ob es für ein elektronisches Dokument nach § 130a ZPO notwendig ist, dieses Dokument in druckbarer, kopierbarer und, soweit technisch möglich, durchsuchbarer Form einzureichen. Die Antwort auf diese Frage steht in § 2 Abs. 1 S. 1 ERVV:

Das elektronische Dokument ist in druckbarer, kopierbarer und, soweit technisch möglich, durchsuchbarer Form im Dateiformat PDF zu übermitteln.

Entsprechend erläutert dies Möller in seinem Übersichtsaufsatz „Der digitale Postausgang“ in der NJW 2021, S. 2179 ff., in dem er auf die Lage ab dem 1.1.2022 eingeht. Dort heißt es u.a. in der Checkliste unter „I. Allgemeine Prüfungspunkte“ am Ende des Beitrags:

Ist das Dokument druckbar, kopierbar und durchsuchbar (§ 2 I ERVV)?

Das ist für jetzt richtig. Aber wird es auch so bleiben?

Weiterlesen

Wein oder Wodka – das ist hier die Frage

Heute einmal ein Bericht aus der Korrekturpraxis. Eine Klausur widmete sich der Frage einer Strafbarkeit durch Verabreichen von Alkohol. Der Fall war inspiriert durch die BGH-Entscheidung vom 18. Februar 2021 (Aktenzeichen: 4 StR 473/20). Die wesentlichen Umstände des Sachverhalts stellten sich wie folgt dar:

Die Zeugin trank zunächst ein Glas oder eine Flasche Bier. Anschließend trank sie ein Glas Wein. Der Angekl. schenkte ihr immer wieder nach, wobei er ausnutzte, dass sie aufgrund des Spiels abgelenkt war oder zur Toilette gegangen war. Sie bekam aber auch mit, dass der Angekl. ihr nachschenkte. Schließlich entschied sich die Zeugin, auf weiteren Alkoholkonsum zu verzichten, und trank fortan nichtalkoholische Getränke, weil sie bemerkt hatte, dass sie durch den genossenen Alkohol angetrunken war. Der Angekl. erkannte, dass die Zeugin nunmehr nur noch nichtalkoholische Getränke zu sich nahm. In der Hoffnung, alsbald mit ihr allein sein zu können, schenkte er ihr – von ihr unbemerkt – mindestens einmal Wodka in ihr nichtalkoholisches Getränk, worauf sie dieses Mischgetränk zu sich nahm.

Die Zeugin musste sich am Ende zu Hause übergeben. Im Raum stand die Frage nach einer gefährlichen Körperverletzung.

Weiterlesen