Linderkamp/Kreke erläutern in der Jura info 4/2015, IV, dass Tabellen dabei helfen können, sich eine Übersicht zu schaffen. Das ist richtig. Diese Vorgehensweise sei besonders empfehlenswert, wenn „der Unterschied von Normen nur in Nuancen verborgen liegt“. Die beiden Autoren praktizieren diese Art der Systematisierung dann exemplarisch an der Abgrenzung zwischen Beleidigung (§ 185 StGB), Übler Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB):
Man kann Zweifel haben, ob dies schon die denkbar beste Form der tabellarischen Darstellung ist. Aus der Tabelle ergibt sich beispielsweise nicht, wie die Üble Nachrede von der Verleumdung abgegrenzt wird, da identische Tabelleneinträge vorliegen. Auch ist die Zeile in Bezug auf die Beleidigung nicht sehr erhellend, enthält sie doch Elemente, die klar der Üblen Nachrede bzw der Verleumdung zuzuordnen sind. Eine bessere Übersicht vermittelt die Tabelle von Bernd Heinrich.