In der September-Ausgabe der JA 2014 (S. 710ff) titelt Heintschel-Heinegg: „Die ‚ungleichartige‘ Wahlfeststellung ist verfassungswidrig“.
Für Studenten ist die Besprechung des Anfragebeschlusses des 2. Strafsenats vom 28.01.2014 – 2 StR 495/12 in der JA problematisch.
Die Überschrift ist, berücksichtigt man, dass es sich um einen Anfragebeschluss handelt, provokativ gewählt. Als Studentin muss ich gestehen, dass ich nicht immer alle Aufsätze in der Ausbildungsliteratur vollständig lesen kann. Hätte ich mir nur die Überschrift gemerkt, so hätte ich die umstrittene Frage für eindeutiger entschieden gehalten, als sie ist.
Aber wie ist die Lage denn nun tatsächlich?