
Heute möchte ich mal wieder über einen Fehler berichten, der mir bei der Korrektur von Klausuren aufgefallen ist. Denn: Aus Fehlern kann man lernen.
Zu prüfen war, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. In diesem Zusammenhang hatte sich der Klausurbearbeiter mit der Frage beschäftigt, ob Antrag und Annahme vorliegen. Was die Annahme angeht, wurde dann vertreten, dass diese entbehrlich sei, weil die Voraussetzungen von § 151 S. 1 BGB vorliegen. Was muss man dazu sagen?
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