Heute wird der angekündigte Jura-Online-„Dreiteiler“ unterbrochen, um ein aktuelles Auslegungsproblem zu besprechen. Ist doch erstaunlich, wie man im Alltag das juristische Auslegen üben kann. Das ist etwas unterhaltsamer als bei Gesetzestexten :-).
Es geht diesmal um folgende Aktion:

Das weckt natürlich bei allen ELVITAL-Fans die Hoffnung, man könne nun 6 Shampoos gratis testen. Zum Beispiel fragt DingDong23 am 24.12.15 um 22:06 Uhr (Heilig Abend!):
Moin… Kann man alle gleichzeitig testen bzw einlösen? Oder ist das pro Person limitiert…?
Die Antwort auf diese Frage ist nicht einfach, da auf der Aktionsseite verschiedene Informationen zu diesem Thema zu finden sind.
So heißt es unter Schritt 1:
Aktionsprodukt kaufen
Bis zum 29.02.2016 Elvital Produkte kaufen und Kassenbon aufbewahren.
Im Schritt 2 muss die folgende Frage beantwortet werden:
WELCHES ELVITAL SHAMPOO PASST AM BESTEN ZU IHNEN UND WARUM?*
Unterhalb des „Jetzt-Teilnehmen“-Buttons und in den verlinkten Teilnahmebedingungen steht dann:
ELVITAL erstattet Ihnen den Kaufpreis eines der folgenden Shampoos
Am Ende der Aktionsseite gibt es noch die Kategorie
FRAGEN UND ANTWORTEN ZU DEN TEILNAHMEREGELN
und dort lesen wir:
Ist eine Mehrfach-Teilnahme möglich?
Es ist maximal eine Erstattung pro Person und Konto möglich.
Die so vermittelte Botschaft ist nicht ganz konsistent.
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