Auf den Kopf gestellt (II): Strafbar … Schuldig

Weiter geht es mit dem Bild von Jura-Online, über das ich kürzlich gestolpert bin.

Jura Online

 

 

 

 

 

 

 

(Zu der Frage, wie Tatkomplexe bezeichnet werden sollen, siehe diesen Blog-Eintrag.)

Heute geht es um die Formulierungen „strafbar“ und „schuldig“. Dazu lesen wir bei Jura-Online (wiederum natürlich nur nach Drehen des Bildes ;-)).

Strafbar - Schuldig

 

 

 

 

 

Also:

K und F könnten sich der Brandstiftung in Mittäterschaft gem. §§ 306 I Nr. 1, 25 II StGB strafbar gemacht haben.

Sollte dieser Obersatz so in einer Klausur verwendet werden?

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ELVITAL gratis testen … Mehrfach-Teilnahme?

Heute wird der angekündigte Jura-Online-„Dreiteiler“ unterbrochen, um ein aktuelles Auslegungsproblem zu besprechen. Ist doch erstaunlich, wie man im Alltag das juristische Auslegen üben kann. Das ist etwas unterhaltsamer als bei Gesetzestexten :-).

Es geht diesmal um folgende Aktion:

Shampoo-Gratis-testen

Das weckt natürlich bei allen ELVITAL-Fans die Hoffnung, man könne nun 6 Shampoos gratis testen. Zum Beispiel fragt DingDong23 am 24.12.15 um 22:06 Uhr (Heilig Abend!):

Moin… Kann man alle gleichzeitig testen bzw einlösen? Oder ist das pro Person limitiert…?

Die Antwort auf diese Frage ist nicht einfach, da auf der Aktionsseite verschiedene Informationen zu diesem Thema zu finden sind.

So heißt es unter Schritt 1:

Aktionsprodukt kaufen

Bis zum 29.02.2016 Elvital Produkte kaufen und Kassenbon aufbewahren.

Im Schritt 2 muss die folgende Frage beantwortet werden:

WELCHES ELVITAL SHAMPOO PASST AM BESTEN ZU IHNEN UND WARUM?*

Unterhalb des „Jetzt-Teilnehmen“-Buttons und in den verlinkten Teilnahmebedingungen steht dann:

ELVITAL erstattet Ihnen den Kaufpreis eines der folgenden Shampoos

Am Ende der Aktionsseite gibt es noch die Kategorie

FRAGEN UND ANTWORTEN ZU DEN TEILNAHMEREGELN

und dort lesen wir:

Ist eine Mehrfach-Teilnahme möglich?
Es ist maximal eine Erstattung pro Person und Konto möglich.

Die so vermittelte Botschaft ist nicht ganz konsistent.

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Auf den Kopf gestellt (I): Die Benennung von Tatkomplexen

In vielen Klausuren umfasst der Sachverhalt mehrere getrennte Lebenssachverhalte, die geprüft werden sollen. Dann empfiehlt es sich der Übersichtlichkeit halber, Tatkomplexe zu bilden. Damit aber nicht genug: Die Tatkomplexe müssen noch benannt werden, um kenntlich zu machen, welcher Aspekt des Sachverhalts jeweils geprüft wird.

Per Zufall bin ich auf Jura Online über ein Bild gestolpert, auf dem man die Bildung von Tatkomplexen erkennen kann.

Jura Online

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gedreht sieht das Bild dann so aus (sorry für die Neugierde):

Tatkomplex benennen

 

 

 

 

 

 

Sollte man einen Tatkomplex so bezeichnen?

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o2: Ihr Guthaben verfällt!

Überraschung: SMS von o2 darüber, dass mein Prepaid-Guthaben bald verfallen wird, wenn ich nicht neu einzahle. Und das gleich zwei mal gegen 5 Uhr morgens:

o2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gut, jetzt ist morgens Ruhe. Ich habe meine Prepaid-Karte aufgeladen.

Aber wie steht’s mit der fürsorglichen Warnung von o2? Verfällt mein Guthaben, wenn ich mein Guthabenkonto nicht alle 6 Monate wieder auflade?

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Wasserflaschen im Seminarraum, oder: Auslegungslehre im Alltag

Vor der Weihnachtspause erscheint heute hier eine (hoffentlich) entspannte Betrachtung zur Methodenlehre.

Wenn man juristisch aufmerksam durch die Welt geht, gibt es eine Fülle von Gelegenheiten zum forschenden Lernen, beispielsweise bei der Betrachtung der folgenden Verhaltensvorschrift an der Tür zu Seminarräumen für Juristen:

Wasserflaschen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ob man nun den Schönfelder mit in den Seminarraum nehmen darf?

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