Fällt eine Erbschaft in den Zugewinnausgleich?

In dem Podcast „I do! Do I? – Was Frauen wirklich über’s Heiraten wissen sollten“ erläutert die Rechtsanwältin Alisia Liebeton zentrale rechtliche Konsequenzen einer Eheschließung.

Moderatorin: „Ich finde irgendwie diesen Begriff ‚Zugewinn‘ den muss man irgendwie nochmal so ein bisschen nochmal bisschen greifbarer machen. Man hört das halt viel. Und ich glaube gerade so als Laie, wenn ich so Rechtsparagraphen lese, dann denke ich mir immer so, oh mein Gott, was für ein Dummbold (?), ich check da nichts. Das bedeutet quasi, wenn ich jetzt in die Ehe gehe und man hat halt nichts, dass alles, was in der Ehe erwirtschaftet wurde, auch wenn der eine Partner jetzt Gehaltserhöhungen gehabt hat, weil er im Job besser oder weiter gekommen ist oder der andere vielleicht auch etwas geerbt hat?“

Alisia Liebeton: „Genau.“

Moderatorin: „Also all das fließt halt quasi in die Ehemasse an Geld ein.“

Alisia Liebeton: „Genau.“

Hier lässt sich vieles korrigieren. Aber konzentrieren wir uns auf eine Frage: Kann man wirklich sagen, dass eine während der Ehe angefallene Erbschaft in den Zugewinnausgleich einfließt?

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Zugewinnausgleich bei den Hummels?

In den Medien ist derzeit das Thema einer potentiellen Scheidung im Hause Hummels allgegenwärtig. Da Mats und Cathy keinen Ehevertrag geschlossen haben sollen, wird berichtet, wie ein Zugewinnausgleichsanspruch aussehen könnte:

Wird bei einer Hochzeit keine besondere Vereinbarung geschlossen, so leben die Ehegatten rechtlich laut Paragraph 1363 Abs. 1 BGB im „Güterstand der Zugewinngemeinschaft“. Bedeutet im Klartext: Die jeweiligen Vermögensverhältnisse der Ehepartner bleiben bestehen, jeder verwaltet sein Geld also selbst. Anders verhält es sich, wenn die Ehe irgendwann endet. Dann findet ein sogenannter Zugewinnausgleich statt (§ 1363 Abs. 2 BGB). Das Geld, das die Ehepartner also getrennt voneinander während der Ehe erwirtschaftet haben, wird miteinander verglichen. Der geringere Teil wird vom höheren abgezogen und die Differenz wird durch zwei geteilt. Der Ehepartner, der weniger Geld erzielt hat, bekommt einen Teil der Differenz als Zugewinn zugesprochen. Im Falle von Cathy und Mats Hummels handelt es sich hierbei um Millionen.

https://www.vip.de/cms/scheidung-von-cathy-hummels-soll-eingereicht-sein-wie-viel-wuerde-das-mats-kosten-4811800.html

Was lässt sich dazu sagen?

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„Anspruch auf Rücktritt“

Die folgenden Zitate haben eine Gemeinsamkeit: Sie arbeiten alle mit einer problematischen Formulierung. Werfen wir zunächst einen Blick auf die Zitate:

Der Vorrang der Nacherfüllung vor einem Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. Schadensersatz wegen Schlechterfüllung nach §§ 434 Abs. 1. 437 Abs. 1 BGB gegenüber den Gestaltungsrechten des Rücktritts und der Minderung (§ 437 Nr. 2 BGB) sowie für die Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 437 Nr. 3 BGB) folgt daraus, dass diese Rechte des Käufers regelmäßig den Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung voraussetzen.

(OLG Brandenburg, Urt. v. 15.3.2019, 7 U 94/18)

Ein Anspruch auf Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung gem. § 323 I BGB mit der Folge, dass die Kl. gem. § 346 I BGB die bereits empfangene Leistung zurück zu gewähren hätte, ergibt sich daraus nicht.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2017, I-16 U 104/16

Das Landgericht hat zu Recht einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag deshalb verneint, weil der Kläger dem Beklagten keine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese auch nicht entbehrlich war.

OLG Rostock, Beschl. v. 8.4.2008, 1 U 65/08

Denn anders, als beim Anspruch auf Rücktritt, wo eine Rückabwicklung nach den §§ 437 Ziff. 2, 440, 323, 346 BGB zu erfolgen hat, ist bei dem Schadensersatzanspruch nach § 437 Ziff. 3 BCSB ein Leistungsaustausch nicht anspruchsimmanent bzw. anspruchsbestimmend.

LG Aurich, Beschl. v. 10.11.2006, 2 O 1022/06

Welche problematische Gemeinsamkeit weisen alle diese Zitate auf?

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Woran erinnert das Sicherheitsetikett?

Heute soll es wieder einmal um eine Jura im Alltag-Beobachtung gehen. Wenn man genau hinschaut, begegnet man nämlich im Alltag ständig juristischen Fragestellungen und kann so das juristische Lernen bequem in den Alltag integrieren. Als ich eine Gesichtsmaske ausgepackt habe, fiel mir dieses Sicherheitsetikett auf. Dieses erinnerte mich an einen Streitstand, den ich aus dem Strafrecht kenne. Worum könnte es gehen?

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Es muss nicht Wucher sein: Wucherähnlich reicht.

Der Bericht in der Bild-Zeitung vom 05.05.2022 mit dem Titel „Krankenschwester ruiniert: So läuft das miese Geschäft mit den Teuer-Büchern“ hat uns letzte Woche dazu angeregt, den Wuchertatbestand des § 138 Abs. 2 BGB näher zu betrachten. Wenn man sich mit Wucher beschäftigt, sollte man aber gedanklich nicht bei § 138 Abs. 2 BGB stehen bleiben. Woran sollte man zusätzlich denken?

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