Archiv für Mai 2017

Privatautonomie / Vertragsfreiheit – Synonyme?

Es kann schon einmal vorkommen, dass in Prüfungszusammenhängen nach Grundbegriffen wie „Privatautonomie“ oder „Vertragsfreiheit“ gefragt wird. Deswegen ist es auch passend, dass in einem Buch zum „Basiswissen“ für das zivile Wirtschaftsrecht etwas dazu steht:

Unter Privatautonomie oder Vertragsfreiheit versteht man die Möglichkeit, privatrechtliche Verträge abzuschließen.

(Knut Werner Lange, Basiswissen Ziviles Wirtschaftsrecht, 2015, S. 7)

Dieses Zitat klingt so, als seien Privatautonomie und Vertragsfreiheit Synonyme. Doch ist das richtig?

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Sachmangel: Die (positive/negative) Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit

Cäcilie Lüneborg definiert in einer Musterlösung in der JuS 2013, 434 (437) einen Sachmangel wie folgt:

Ein Sachmangel i. S. des § 434 liegt in jeder negativen Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit.

Doch ist nach § 434 BGB eine Sache nur dann mangelhaft, wenn die Ist-Beschaffenheit für den Käufer nachteilig von der Soll-Beschaffenheit abweicht?

§ 434 I 1 BGB sagt dazu:

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Daraus folgt: Die Sache ist nicht frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Dem Wortlaut nach ist nichts dafür ersichtlich, dass die Ist-Beschaffenheit in nachteiliger Hinsicht von der Soll-Beschaffenheit abweichen muss. Aber bleibt es dabei?

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Verkehrsrecht Blog: Zu Theorie und Praxis des Verkehrsrechts

In der Reihe „Online-Empfehlungen“ möchte ich den Verkehrsrecht Blog der GFU vorstellen, der maßgeblich von Alexander Gratz gestaltet wird und das nahezu im Tagesrhythmus. Im Studium spielt das Verkehrsrecht zwar keine zentrale Rolle. Die Besonderheit dieses Rechtsgebiets liegt aber darin, dass nahezu alle Studierenden in der einen oder anderen Weise davon betroffen sind. Und spätestens im Referendariat kann man mit verkehrsrechtlichen Akten in Berührung kommen.

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Zugesicherte Eigenschaften im Kaufrecht – gibt es die noch?

Betrachten wir heute die folgenden Übersichten:

Engels-Rn1494

 

(Engels, Patent-, Marken- und Urheberrecht, 9. Aufl. 2015, Rn. 1494)

Engels-Rn1520
 

(Engels, Patent-, Marken- und Urheberrecht, 9. Aufl. 2015, Rn. 1520)

Was könnte hier in terminologischer Hinsicht auffallen?

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Gutschein nur drei Monate gültig?

Heute soll es mal wieder um eine Jura im Alltag-Beobachtung gehen. Das damit verbundene Thema kann auch in Klausuren auftreten. Zur Veranschaulichung können wir folgenden Gutschein für eine Fußmassage betrachten, den ich vor ein paar Monaten gekauft habe. Damit der Anbieter nicht erkennbar ist, habe ich einige Angaben geschwärzt. Der juristisch entscheidende Aspekt ist aber selbstverständlich weiterhin erkennbar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was könnte an einer solchen Ausgestaltung des Gutscheins problematisch sein?

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