Archiv für November 2017

§ 683 S. 1 BGB: Interesse und wirklicher oder mutmaßlicher Wille des Geschäftsherrn

Heute geht es um die Frage, wie man § 683 S. 1 BGB in einer Klausur prüft. Ausgangspunkt ist wie immer der Gesetzestext:

Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.

Auffällig ist dabei, dass der Aufwendungsersatzanspruch nur dann bestehen soll, wenn die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn entspricht. Doch ist es tatsächlich erforderlich, dass Interesse und Wille kumulativ vorliegen?

Weiterlesen

Wann von Alternative im Normzitat sprechen?

Schauen wir uns heute mal die folgenden drei Normzitate an:

– Art. 3 III Alt. 9 GG
  (Milker, JA 2017, 647, 649)

– Art. 78 Alt. 5 GG
(Hebeler, JA 2017, 484, 486)

– § 29 I S. 1 Nr. 1 Alt. 9 BtMG
(Mitsch, NZV 2013, 63)

Es gibt Korrektoren, die sich an diesen Normzitaten stören könnten. Warum wohl?

Weiterlesen

Nachholung der Anhörung im Widerspruchsverfahren – ein Automatismus?

Faßbender schreibt in der JuS 2016, 538 (542):

An der nach § 28 I VwVfG grundsätzlich erforderlichen Anhörung fehlt es zwar, doch ist dies unschädlich, da sie gem. § 45 I Nr. 3, II VwVfG noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden kann. Eine solche Nachholung kann hier bereits darin gesehen werden, dass L mit seinen Einwendungen im Widerspruchsverfahren Gehör gefunden hat.

Würde diese Passage jeden Korrektor zufrieden stellen können?

Weiterlesen

Das „schlanke“ Geständnis in Mauschelhausen

Der Aufsatz von Christian Becker in der JA 2017, 641 ff., der den Titel „Transparenz in Mauschelhausen? – Die strafprozessuale Verständigung seit der Entscheidung BVerfGE 133, 168“ trägt, ist gut zu lesen und vermittelt nachvollziehbar die Probleme, die mit strafprozessualen Verständigungen verbunden sein können. Also eine unbedingte Lektüre-Empfehlung.

Beim Lesen habe ich mir eine Frage gestellt, die möglicherweise auch für andere Studierende von Interesse sein könnte. Deshalb will ich hier darüber schreiben.

Christian Becker unterscheidet in seinem Aufsatz zwischen sog. „schlanken“ Geständnissen und sog. qualifizierten Vollgeständnissen. Zum „schlanken“ Geständnis schreibt er:

[…] die Frage nach der Zulässigkeit von bisweilen sog. „schlanken“ Geständnissen, bei denen im Wesentlichen nur der Anklagevorwurf eingeräumt und auf weitere Detailangaben weitgehend verzichtet wird.

(JA 2017, 641, 644)

Und zum qualifizierten Vollgeständnis:

Ohne weitere substanzielle Beweiserhebungen wird dies allenfalls beim sog. qualifizierten Vollgeständnis der Fall sein.

(JA 2017, 641, 645)

Da habe ich mir zwei Fragen gestellt:

1) Was ist ein qualifiziertes Vollgeständnis?

2) Wenn es ein qualifiziertes Vollgeständnis gibt, dann handelt es sich bei „Vollgeständnis“ um einen Oberbegriff. Welche weiteren Arten von Vollgeständnissen gibt es?

Weiterlesen

„Sie weisen ihn ein gemäß 304 StPO?“

Seitdem ja bekannt ist, dass hier juristische Begleitreflexionen zu Fernseh-Krimis angestellt werden, bekomme ich auch Hinweise auf insoweit einschlägige Passagen. Das ist hilfreich, denn schließlich gibt es ja neben dem Betrachten von Fernseh-Krimis (selbst wenn juristische Erkenntnisinteressen leitend sind) noch anderes zu tun. Im genannten Sinne hat mich ein Kollege auf folgendes Gespräch aus der ARD-Polizeirufsendung „Sturm im Kopf“ (7.7.2017, 22.40 Uhr) hingewiesen. Das Gespräch spielt in der Psychiatrie, in der ein Verdächtiger mit Gedächtnisverlust untersucht wird.

Ärztin: Er braucht ´ne Pause, sonst riskiert er ´ne Psychose.

Bukow: Wie lange?

Ärztin: Bis morgen Vormittag frühestens.

König: Sie weisen ihn ein gemäß 304 StPO?

Ärztin: Na klar, in der U-Haft hat er nichts verloren. Flüchten kann er von hier auch nicht.

(24:49)

Hat das so seine Ordnung?

Weiterlesen