Eine aktuelle Berichterstattung mit dem Titel „Cathy Schummels und die Doktor-Lüge über ihren Bruder“ soll heute Anlass sein, über eine strafrechtliche Fragestellung nachzudenken. Es soll nicht in faktischer Hinsicht darum gehen, ob der Bruder von Cathy Hummels einen Doktor-Titel geführt hat, den er nicht hätte führen dürfen. Vielmehr steht der entsprechende Straftatbestand im StGB im Mittelpunkt der Betrachtung. Dabei kann man sich dann mit einem Einwand auseinandersetzen, den man zur Verteidigung vorbringen könnte, wenn einer Person die Verwirklichung des entsprechenden Straftatbestands vorgeworfen wird. Es geht um § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen):
(1) Wer unbefugt
- inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
Wie könnte man sich hier verteidigen, wenn man einen (gemeint ist: genau einen) Doktortitel führt, den man eigentlich nicht führen dürfte.
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