
Die Causa Schuhbeck hat in breitem Umfang die Öffentlichkeit beschäftigt. Hier soll nur ein Aspekt erwähnt werden, der in verschiedenen Presseveröffentlichungen angesprochen wurde. Im „Merkur“ können wir beispielsweise lesen:
Star-Koch Alfons Schuhbeck legt nach seiner Verurteilung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft wegen Steuerhinterziehung Revision ein. „Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können“, ließen seine Anwälte am Donnerstag über einen Sprecher mitteilen. Vor diesem Hintergrund habe der 73-Jährige seine Anwälte gebeten, am Donnerstag – dem letzten Tag der Frist – Revision gegen das Landgerichtsurteil einzulegen. Ein Sprecher des Landgerichts München I bestätigte, dass „ein Fax mit einer Revisionseinlegung eingegangen“ sei. Revisionsinstanz ist der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der die Entscheidung des Landgerichts dann beurteilen muss.
https://www.merkur.de/bayern/alfons-schuhbeck-legt-revision-ein-zr-91891985.html
Offensichtlich haben also die Anwälte Schuhbecks die Revision per Fax eingelegt. Ist das – sollte es so stimmen – kunstgerecht?
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