Schutzschrift: Was und wozu?

Ein aktueller Artikel in der Bild-Zeitung könnte der Einstieg in eine mündliche Prüfung sein. Es haben aber auch andere Publikationen darüber berichtet. In dem Bild-Artikel heißt es:

Jetzt wurde beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main ein höchst brisantes Dokument eingereicht – eine sogenannte Schutzschrift – mit der Cora sich offenbar gegen einen möglichen nächsten Gerichtsschlag ihres Ex-Mannes wappnet. BILD erfuhr aus Justizkreisen vom Inhalt dieses Dokuments – über den Cora nicht sprechen soll.

https://www.bild.de/unterhaltung/stars-und-leute/bild-schreibt-was-cora-nicht-mehr-ueber-ralf-schumacher-sagen-soll-66f5114e8a8bd947a8b7a055

Dieses Zitat könnte zu der Frage führen, worum es sich bei einer Schutzschrift handelt.

Die Antwort findet sich in Form einer Legaldefinition in § 945a Abs. 1 Satz 2 ZPO:

Schutzschriften sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung.

Warum sind Schutzschriften wichtig? Da über Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann, ist die Schutzschrift eine Möglichkeit sicherzustellen, dass die eigene Sichtweise bei der Entscheidung des Gerichts Berücksichtigung finden kann.

Doch bei welchem Gericht sollte man eine Schutzschrift einreichen, wenn man gar nicht weiß, welches Gericht letztlich von der Gegenseite angerufen werden wird? In diesem Fall bietet es sich an, die Schutzschrift im Schutzschriftenregister zu hinterlegen. Die Landesjustizverwaltung Hessen führt für die Länder ein zentrales, länderübergreifendes elektronisches Register für Schutzschriften (vgl. § 945a Abs. 1 Satz 1 ZPO). Nach § 945a Abs. 2 Satz 1 ZPO gilt eine Schutzschrift als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder eingereicht, sobald sie in das Schutzschriftenregister eingestellt ist.

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