Archiv für Februar 2021

Konsumtion oder Tateinheit?

Heute soll es um eine strafrechtliche Fragestellung gehen, die im Bereich der in Klausuren allgegenwärtigen Konkurrenzproblematik angesiedelt ist. Betrachten wir dazu folgendes Zitat aus dem Aufsatz „Die Konkurrenzen in der gutachterlichen Fallbearbeitung“:

Beispiel 17: T bricht in die Wohnung des O ein, um etwas zu stehlen. Er beschädigt dabei die Tür; §§ 303 I und 123 werden von § 244 I Nr. 3 verdrängt.

(Dorn-Haag, Jura 2020, 322, 330)

§ 244 StGB, § 303 StGB und § 123 StGB sind klassische Delikte, die immer wieder in Klausuren auftauchen. Doch sollte man die Konkurrenzen so bilden, wie hier vorgeschlagen?

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Die Auflage eines Buches im Literaturverzeichnis der Hausarbeit: Wie zitieren?

Heute geht es in der Hausarbeiten-Reihe weiter. Wir haben uns ja bereits mit der Frage beschäftigt, ob man in einer Hausarbeit mit Rechtsprechung arbeiten darf. Außerdem haben wir uns angeschaut, was passieren kann, wenn man in einer Hausarbeit mit einem schmaleren Rand arbeitet, als es in dem Bearbeitervermerk vorgegeben wurde. Jetzt soll es um einige Aspekte zum Thema „Literaturverzeichnis“ gehen, die man bei der Aufnahme von Büchern in das Literaturverzeichnis allgemeiner Korrektorenerwartung nach beachten sollte.

Es ist bekannt, dass man in einem Literaturverzeichnis die Auflage der Bücher nennen muss, die man in seiner Arbeit zitiert. Das ist aber gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick klingt. Ich möchte ein paar Stolpersteine nennen, denen man aus dem Weg gehen sollte.

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Ordnungsgeld in Höhe von 200 € – was tun?

Beim AG Pirmasens ging es um eine auf § 1 Gewaltschutzgesetz gestützte einstweilige Anordnung. Das Gericht hatte beschlossen:

Gegen den Antragsgegner […] wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 200,00 € festgesetzt. […]

Die Rechtsbehelfsbelehrung lautete auszugsweise wie folgt:

Gegen die Entscheidung findet das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
statt.

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert der Hauptsache 600,00 € übersteigt.

Ist hier etwas falsch?

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