In den vergangenen Wochen hat sich die Boulevardpresse intensiv mit der Frage befasst, ob Oliver Pocher erzwingen kann, dass Amira Pocher wieder ihren Mädchennamen Aly annimmt. Praktisch stellt sich die Frage nicht mehr. Denn Amira hat sich entschieden, wieder ihren Mädchennamen zu tragen. Die Fallkonstellation bietet Anlass, das Thema „Ehenamen“ heute etwas genauer zu betrachten.
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Versöhnungsversuch: Auf welche Fristen bezieht sich § 1567 Abs. 2 BGB?
Aus § 1565 Abs. 2 BGB ergibt sich der Grundsatz, dass eine Scheidung den Ablauf eines Trennungsjahres voraussetzt:
Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Betrachten wir folgendes Beispiel: Ehegatten haben sich am 01.01.2022 getrennt. Vom 01.09.2022 bis zum 01.10.2022 haben sie einen Versöhnungsversuch unternommen, der letztlich aber gescheitert ist. Einem Familienrichter liegt am 05.01.2023 die Frage vor, ob das Trennungsjahr bereits verstrichen ist.
WeiterlesenDreimalige Verwendung -> AGB?
Auf der Webseite „TECHBOOK“ wird in dem Artikel „Privatverkäufer aufgepasst: Ein falscher Satz auf Kleinanzeigen macht Sie haftbar“ u.a. folgende Empfehlung ausgesprochen:
Bietet jemand ein Produkt dreimal mit der gleichen Haftungsausschluss-Klausel an, gilt die Formulierung auch bei Privatleuten als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB), erklären die Warentester.
https://www.techbook.de/shop-pay/shops-marktplaetze/kleinanzeigen-falscher-satz-haftung
Ist es aber tatsächlich so, dass erst dann, wenn jemand ein Produkt dreimal mit der gleichen Haftungsausschluss-Klausel anbietet, das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bejahen ist? Anders gefragt: Kann eine Klausel bereits bei erstmaliger Verwendung als Allgemeine Geschäftsbedingung qualifiziert werden?
WeiterlesenHaftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GbR?
Bis zum 31.12.2023 war anerkannt, dass die Gesellschafter einer GbR nach § 128 HGB analog (i.d.F. bis zum 31.12.2023) akzessorisch für die Verbindlichkeiten der GbR haften. Für Altverbindlichkeiten der GbR wurde die Haftung der Gesellschafter auf der Basis von § 130 HGB analog (i.d.F. bis zum 31.12.2023) begründet. Wer das einmal so gelernt hat, könnte geneigt sein, in Klausuren weiterhin so zu argumentieren. Das wäre aber nicht gut. Denn eine Analogie setzt eine planwidrige Regelungslücke voraus. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) hat der Gesetzgeber jedoch die bislang im GbR-Recht vorhandene Lücke mit Wirkung zum 01.01.2024 geschlossen.
WeiterlesenWelche Form ist einzuhalten?
In Klausuren stößt man immer wieder auf Fragestellungen, die es argumentativ zu bewältigen gilt. Niemand erwartet, dass man zu allen denkbaren Problemen eine Lösung vorbereitet hat. Vielmehr sollte man in der Prüfungssituation versuchen, eine vertretbare Stellungnahme zu entwickeln. Das gelingt besonders gut, wenn man das Argumentieren vorher etwas geübt hat. In diesem Sinne wollen wir heute darüber nachdenken, auf welche Formvorschrift § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB verweist.
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