Die Auflage eines Buches im Literaturverzeichnis der Hausarbeit: Wie zitieren?

Heute geht es in der Hausarbeiten-Reihe weiter. Wir haben uns ja bereits mit der Frage beschäftigt, ob man in einer Hausarbeit mit Rechtsprechung arbeiten darf. Außerdem haben wir uns angeschaut, was passieren kann, wenn man in einer Hausarbeit mit einem schmaleren Rand arbeitet, als es in dem Bearbeitervermerk vorgegeben wurde. Jetzt soll es um einige Aspekte zum Thema „Literaturverzeichnis“ gehen, die man bei der Aufnahme von Büchern in das Literaturverzeichnis allgemeiner Korrektorenerwartung nach beachten sollte.

Es ist bekannt, dass man in einem Literaturverzeichnis die Auflage der Bücher nennen muss, die man in seiner Arbeit zitiert. Das ist aber gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick klingt. Ich möchte ein paar Stolpersteine nennen, denen man aus dem Weg gehen sollte.

1. Grundsätzlich sollte man immer mit der neuesten Auflage eines Buches arbeiten. Nur dann, wenn der Verfasser in einer Vorauflage eine andere Ansicht vertreten hat und diese zitiert werden soll, darf (und muss) diese Auflage herangezogen werden.

Arbeitet man aus diesem Grunde mit zwei verschiedenen Auflagen eines Buches, müssen beide Auflagen in das Literaturverzeichnis aufgenommen werden.

Wenn man sich dann in einer Fußnote auf das Werk bezieht, ist jeweils anzugeben, welche Auflage man im konkreten Fall meint. Ziel ist es immer, einem Leser zu ermöglichen, die konkrete Fundstelle nachzuschlagen. Von diesem Gedanken muss man sich beim Zitieren leiten lassen.

2. Zusätze zur Auflage wie „neu bearbeitet“ oder „überarbeitet“ werden im Literaturverzeichnis üblicherweise nicht genannt.

3. Die Auflage wird bei Büchern nur angegeben, wenn es mindestens die zweite Auflage ist. Der Zusatz „1. Auflage“ erscheint im Literaturverzeichnis also nicht.

Wenn man diese Ratschläge beherzigt, ist man einen guten Schritt weiter, bei der Erstellung eines ordentlichen Literaturverzeichnisses. Aber: Eine hinreichende Bedingung ist das natürlich nicht.

2 comments

  1. Anja sagt:

    Hallo,

    ich hoffe sie können mir helfen, ich weiß nicht weiter. Ich möchte aus der 4. Auflage eines Buches zitieren. Der Erstautor ist in allen Auflagen derselbe, allerdings hat bei der 2. und 3. Auflage ein anderer Autor mitgearbeitet, bei der von mir zu zitierenden vierten Auflage nichtmehr. Dieser Zweitautor steht aber immer noch auf dem Einband. Werden nun der Erstautor und der Zweitautor angegeben oder nur der Erstautor.

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