Und das besondere Anwaltspostfach (beA) ist doch gestern gestartet ;-)

clownHeute mal eine Planänderung in meinem Blog aus aktuellem Anlass.

Normalerweise versuche ich, an Werktagen montags und freitags um 10 Uhr einen Beitrag in meinem Blog zu veröffentlichen. Heute habe ich aber um 09:35 Uhr folgende E-Mail von der hemmer office GmbH (im Folgenden: Hemmer) erhalten, dem „Ausrüster für Kopfarbeiter“:

Liebe Freunde des hemmer.clubs,

gestern wurde das besondere elektronische Anwaltspostfach beA für 165.000 Rechtsanwälte eingeführt. Damit fiel der Startschuß für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ERV.

Hat die juristische Welt da etwas verschlafen?

Nein. Denn wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in ihrer Presseerklärung Nr. 11 vom 28.09.2016 ausführt, sieht sie sich an der Inbetriebnahme des beA derzeit gehindert,

weil zwei Rechtsanwälte aus Berlin und Köln bei einem anderen Senat des AGH Berlin einstweilige Anordnungen erwirkt hatten. Sie meinen, die BRAK dürfe die für sie eingerichteten Postfächer nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freischalten. Weil die Sicherheitsarchitektur des beA die Freischaltung einzelner Postfächer nicht zulässt, kann das System insgesamt nicht in Betrieb genommen werden. Die heute in Kraft getretene Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) stellt nunmehr klar, dass die BRAK verpflichtet ist, das beA für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfangsbereit einzurichten. Eine Verpflichtung, das beA zu nutzen, sieht die Verordnung allerdings erst ab dem 01.01.2018 vor.

Nun könnte Hemmer argumentieren, die E-Mail-Mitteilung über die gestrige Einführung des beA beziehe sich auf die „Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer“ oder kurz „Rechtsanwaltsverzeichnis- und postfachverordnung – RAVPV“ vom 23. September 2016 (BGBl I 2016, 2167 ff). In Kraft getreten ist diese Verordnung aber nicht gestern, sondern vorgestern, am 28.09.2016 also (vgl. § 32 Abs. 1 RAVPV), so viel Präzision muss dann doch sein :-).

Eine derartige Hemmer’sche Replik würde aber nichts daran ändern, dass die Einführung des beA wegen der dagegen noch bestehenden einstweiligen Anordnungen derzeit nicht stattfinden kann, und das ist aktuell die entscheidende Nachricht.

Damit hat die Mail von Hemmer gemäß dem eigenen Motto „Probleme schaffen, nicht wegschaffen“ ein Problem geschaffen, mir allerdings die willkommene Gelegenheit gegeben, einen aktuellen Beitrag über das beA zu schreiben.

P.S. Wer wissen will, wie viele Rechtsanwälte es in Deutschland gibt, kann die große Mitgliederstatistik der BRAK konsultieren. So viel sei schon hier verraten: Hemmer hat großzügig gerundet.

Ein Kommentar

  1. […] beweist. Indessen würde man sich wünschen, dass die überwiegend anzutreffenden Publikationstage Montag und Freitag strenger eingehalten würden. Diesem Gedanken entsprechend ist noch kritisch hervorzuheben, dass […]

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