3 gewinnt – ab nach Münster?

Pünktlich zum Beginn des neuen Semesters hat der Uni Spiegel mit „Studierenden-Bashing“ zugeschlagen:

Vier Professoren reden Klartext
Ihr Studenten nervt!
Unpünktlich, unvorbereitet, unwissend – Studenten können die Pest sein, wenn man sich von ihnen seit Jahren die gleichen Ausreden für verbummelte Hausarbeiten und nicht gelesene Texte anhören muss. Vier Professoren ziehen vom Leder.

(Ausgabe 5/2016, S. 36)

Eine der Geschichten, die zu dieser emotionalen Lage beigetragen hat, geht so:

Einmal hatte jemand eine Hausarbeit verbockt und nur drei Punkte dafür
bekommen – also gerade noch bestanden. Plötzlich rief der Vater an, selbst Jurist, und wollte die Note diskutieren. Das habe ich aus Höflichkeit sogar gemacht. Am Ergebnis hat sich natürlich nichts geändert.

(Prof. Dr. Thomas Hoeren, Uni Spiegel, Ausgabe 5/2016, S. 37)

hoerenDas ist die gute Nachricht aus Münster: Drei Punkte reichen dort zum Bestehen aus, also „drei gewinnt“ sozusagen. Das ist ein Punkt weniger als anderswo erforderlich. Also auf nach Münster?

Es muss sich allerdings um irgendeine Art von partiellem Sonderbrauch handeln, denn die Rechtsgrundlagen sehen auch in Münster mindestens vier Punkte als Voraussetzung für das Bestehen vor.

Beweis: Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 7. Mai 2004 in der Fassung vom 1.10.2016

§ 7. Bewertung von Prüfungsleistungen
(1) Prüfungsleistungen werden entsprechend § 17 JAG bewertet.
(2) Eine Teilprüfung ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend (4 Punkte)“ bewertet wurde.

P.S. Es kommt schon einmal vor, dass Korrektoren sich mit der Notenskala nicht ganz auskennen. Hier ein Beispiel dafür aus dem Saarland:

klausur-benotung

 

 

 

 

Allerdings spricht im Falle des Uni Spiegel-Zitats einiges dafür, dass der Professor den Fehler nicht gemacht hat: Die Bestehensgrenze dürfte jedem Juristen bekannt sein – und sei es nur aus dem eigenen Studium.

 

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