Rezension zu „Thomas Kahn, Lernapotheke für Juristen“ – für ein gesundes Lernerlebnis

Beim Lernen im Jura-Studium stellen sich manchmal schon Kopfschmerzen ein. Was dagegen apothekenmäßig helfen kann, ist keine Frage für Juristen. Aber zur Vermeidung solcher Kopfschmerzen kann präventiv eine gute Lernorganisation hilfreich sein. Dazu enthält die

„Lernapotheke für Juristen“

von Thomas Kahn

zahlreiche nützliche Hinweise. 

Die „Lernapotheke“ ist in einem angenehmen Plauderton geschrieben. Die darin enthaltenen Ratschläge beruhen auf eigener erfolgreicher Lernerfahrung des Autors und der Auswertung aktueller psychologischer Literatur.

Positiv motivierend ist der Auftakt-Gedanke, „dass wir großen Einfluss auf unsere eigene Leistungsfähigkeit haben“. Sympathisch ist auch sein Plädoyer für ein rechtes Verhältnis zwischen Auswendiglernen und Verstehen. In diesem Zusammenhang werden vielfältige mnemotechnische Hinweise gegeben.

Ohne Wiederholung kommt das juristische Lernen nicht aus. Allerdings muss die Wiederholung strukturiert sein und einer Methode folgen, soll sie erfolgreich sein. Eine geeignete Methode ist für Kahn die „spaced repetition“, weswegen er den bekannten lateinischen Spruch „repetitio est mater studiorum“ auf seine Weise in upgedateter Form als „spaced repetition est mater studiorum“ präsentiert. Ein wichtiges Werkzeug ist dabei für ihn das Programm „Anki“, mit dem Kahn seine Lernkarteikarten verfasst und im Sinne der „spaced repetition“ wiederholt hat (vgl. dazu Kahn, JurPC Web-Dok. 180/2014).

Bekanntlich muss eine Rezension mindestens einen Kritikpunkt enthalten. Hier ist ein solcher. Auf Seite 21 stellt Kahn folgende Frage:

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Willenserklärung anfechtbar?

Als ersten Prüfungspunkt benennt er in der Antwort:

1. Anfechtung nicht ausgeschlossen (z.B. bei Arbeitsverträgen)

Arbeitsverträge sind aber grundsätzlich anfechtbar. Achten muss man nur auf die Modifikation der Rechtsfolgen bei in Vollzug gesetzten Arbeitsverträgen. Dort hat die erfolgreiche Anfechtung lediglich ex-nunc-Wirkung statt der aus § 142 Abs. 1 BGB bekannten ex-tunc-Wirkung.

Mit Blick auf Problemfälle rät Kahn dazu, letzten Endes nach dem eigenen Rechtsgefühl zu entscheiden. Dagegen lässt sich meiner Erfahrung nach einwenden, dass klausurentaktische Erwägungen aus naheliegenden Gründen oft der Entscheidung nach dem eigenen Rechtsgefühl vorgezogen werden müssen. Was diese Bezugsgröße angeht, kann dann die von Kahn als maßgebliche Autorität angeführte Oma leider nicht helfen (S. 38).

Insgesamt ein empfehlenswertes Buch, das sich wegen der konzentrierten Knappheit und der Anschaulichkeit der Sprache angenehm lesen lässt. Es empfiehlt sich deshalb gegebenenfalls auch als kleines Weihnachtsgeschenk, wenn man Jura-Studierende mit einer „Lern-Apotheke“ unterstützen möchte.

P.S. Wer sich noch nicht ganz sicher ist, kann die folgende Leseprobe konsultieren.

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