Facebook sagt: „Bitte lächeln“ – really?

 
Zugegeben: Facebook-Nutzer haben momentan vielleicht andere Sorgen als die Frage, welche Rechte Facebook für sich an eingestellten Bildern reklamiert. Trotzdem kann eine Werbeanzeige in der laufenden Facebook-Werbe-Sympathie-Kampagne nicht ohne Analyse bleiben.
 

Facebook wirbt:

Alle Bilder, die du 
auf Facebook 
postest, gehören 
nicht uns. 
Sondern dir.
 
Es gibt Gerüchte, dass wir deine Bilder
für Werbekampagnen verkaufen. Aber
das stimmt einfach nicht. 
Als du ein Konto bei uns erstellt hast,
haben wir beide einen Nutzungsvertrag
abgeschlossen. Der besagt, dass wir kein
Einziges deiner Fotos verkaufen dürfen.
Sie gehören dir, und nicht uns.
Also: Bitte lächeln!
(FAZ, 2.10.2017, S. 5)
 
Stimmt das? Können Facebook-Nutzer insoweit entspannt lächeln?

Werfen wir einen Blick in die Facebook-AGB.
 
Dort heißt es unter 2.1.:
Für Inhalte, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilst du uns ausdrücklich nachfolgende Genehmigung, vorbehaltlich deiner Privatsphäre- und App-Einstellungen: Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“).
Für Fotos wird also eine unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung gewährt. Das bedeutet: Auf Grund dieser Lizenz kann Facebook anderen Unternehmen eine Unterlizenz erteilen mit der Folge, dass diese dann die Fotos nutzen dürfen. Und selbstverständlich steht es Facebook frei, sich diese Unterlizenzierung honorieren zu lassen.
 
Also: 
 
Die Werbe-Aussage, „dass wir kein Einziges deiner Fotos verkaufen dürfen“ ist falsch.
 
Eine Sonderregelung findet sich unter 9.1. für das Profilbild:
Du erteilst uns die Erlaubnis zur Nutzung deines Namens, Profilbildes sowie deiner Inhalte und Informationen in Verbindung mit kommerziellen, gesponserten oder verwandten Inhalten (wie z. B. eine Marke, die dir gefällt), die von uns bereitgestellt oder optimiert werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass du einem Unternehmen bzw. einem sonstigen Rechtsträger die Erlaubnis erteilst, uns dafür zu bezahlen, deinen Namen und/oder dein Profilbild zusammen mit deinen Inhalten oder Informationen ohne irgendeine Vergütung für dich anzuzeigen.
Das ist deutlich: Man erlaubt werbetreibenden Unternehmen, Facebook dafür zu bezahlen, das Profilbild (zusammen mit deinen Inhalten oder Informationen!) anzuzeigen, ohne dafür an den Facebook-Nutzer zahlen zu müssen.
 
Also: Die Werbe-Aussage, „dass wir kein Einziges deiner Fotos verkaufen dürfen“ ist auch wegen dieser für Profilbilder getroffenen Regelung falsch.
 
Nach alledem würde Facebook also mit seiner insoweit inhaltlich falschen Werbe-Aussage unlautere Werbung betreiben.
 
Man könnte es aber auch anders sehen, und dann wird es richtig spannend: Facebook verpflichtet sich in seiner zitierten Werbeanzeige, bezogen auf eingestellte Fotos von den ihm in den AGB unter 2.1. und 9.1. eingeräumten Nutzungsrechten keinen Gebrauch zu machen. Eine Verzichtserklärung also. Man müsste mal bei Facebook fragen, was sie von dieser Lesart halten.
 
P.S. Wer einstweilen den Text der Facebook-AGB medial umgearbeitet erleben will, sei verwiesen auf:
 

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