Weihnachten und SMS

Wie bereits letztes Jahr muss ich der Versuchung widerstehen, es mir einfach zu machen und bei meinem heutigen Weihnachtsbeitrag auf meinen früheren Osterbeitrag zum Thema „Der Schokoladen-Osterhase, der wie ein Schokoladen-Weihnachtsmann zu behandeln ist“ zu verweisen. Das wäre aber nicht wirklich kreativ. Deshalb heute ein anderes Thema. 

Wann und mit welchem Inhalt wurde die erste SMS verschickt?

Das war am 3. Dezember 1992 – und zwar im Rahmen einer Weihnachtsfeier:

Am 3. Dezember 1992 verschickte der britische Computertechniker Neil Papworth über einen PC die erste SMS überhaupt. Sie ging an den Vodafone-Mitarbeiter Richard Jarvis. Papworth, der für ein Unternehmen arbeitete, das Vodafone als Kunden betreute, wünschte in der Kurznachricht „Merry Christmas“ – schließlich befand sich Jarvis gerade auf einer Weihnachtsfeier seines Konzerns.

(FAZ 02.12.2017, S. 26)

An anderer Stelle wird Neil Papworth wörtlich wie folgt zitiert:

Jemand gab mir ein Stück Papier mit der Mobilfunk-Nummer und sagte: „Wünsch denen fröhliche Weihnachten“, sagt Neil Papworth. „Merry Christmas“ lautete dann selbstredend der Text der ersten per SMS, per Short Message Service, versandten Nachricht. Niemand ahnte 1992, was für eine Kurznachrichten-Lawine damals losgetreten wurde.

(www.br.de)

Auch seinerzeit hat man also schon früh angefangen, Weihnachten zu feiern – 3. Dezember!

Und da wir gerade beim Thema SMS sind, fällt mir auf, dass es schon drei Blog-Beiträge gab, bei denen es u.a. um die Rolle von SMS im Recht ging. Es sind dies:

1. Krankmeldung per Whatsapp oder SMS?

2. Explosive Frage: Widerrufsrecht im Fernabsatz ohne Erwähnung in AGB?

3. o2: Ihr Guthaben verfällt!

Damit verabschiede ich mich in die Weihnachtspause. Der nächste Beitrag wird mit Rücksicht auf das orthodoxe Weihnachtsfest am 14.01.2019 erscheinen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert