Vorab per Fax?

Die Referendarzeit steckt voller Überraschungen. Eine davon war das folgende Schreiben eines Berufungsgerichts, das ich beim Durcharbeiten einer Akte entdeckt habe:

Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

Ihre Rechtsmittelschrift vom 15.01.2019 ist hier am 15.01.2019 per Telefax eingegangen und wird unter dem obigen Aktenzeichen geführt.

Für den Fall, dass die Berufungsschrift vorab per Telefax eingereicht wurde, wird gebeten – soweit nicht bereits geschehen – dies auf dem nachzureichenden Original zu vermerken.

Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsstelle des …

Hat das alles so seine Ordnung?

Man stolpert zunächst über das logische Verhältnis von Absatz 1 und Absatz 2 des Schreibens. Denn im ersten Absatz wird der Eingang einer Rechtsmittelschrift per Telefax festgestellt. Im zweiten Absatz wird dies dann nur noch als ein möglicher Fall dargestellt. Das passt nicht so recht zusammen.

Das eigentliche Problem liegt aber an einer anderen Stelle. Das Gericht geht offensichtlich davon aus, dass – nach Übermittlung einer Berufungsschrift per Telefax – ein Original des Schriftsatzes nachzureichen sei. Denn es ist von „dem nachzureichenden Original“ die Rede. Wenn eine Berufungsschrift per Telefax eingereicht wurde, bedarf es aber nicht der Nachreichung eines Originals. Dass die ZPO dies auch so sieht, ergibt sich u.a. aus § 130 Nr. 6 ZPO, der über § 520 Abs. 5 auf die Berufung Anwendung findet:

Die vorbereitenden Schriftsätze sollen enthalten:

[…]

die Unterschrift der Person, die den Schriftsatz verantwortet, bei Übermittlung durch einen Telefaxdienst (Telekopie) die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie.

Die offensichtliche Praxis des Gerichts zusätzlich zu dem per Telefax übermittelten Schriftsatz noch ein Original nachzufordern, ist nach der ZPO nicht notwendig und führt nur zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand und einer „Verdickung“ der Akten.

In früheren Zeiten, als es noch Faxgeräte mit Thermopapier gab, stellte sich wegen des Verblassens des Thermopapiers die Frage, wie man den Schriftsatzinhalt dauerhaft sichern konnte. Deswegen haben einige Gerichte die eingehenden Faxe kopiert. Andere Gerichte haben aus dem genannten Grund ein Original nachgefordert. Vielleicht enthält das zitierte Gerichtsschreiben noch einen Textbaustein aus dieser vergangenen „Thermopapier-Zeit“.

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