Barrierefreies Jura-Studium: Wo stehen wir?

Jeder, der Jura studiert bzw. studiert hat, weiß, dass mit diesem Studium zahlreiche Herausforderungen verbunden sind. Gleiches gilt für das Rechtsreferendariat. Wie gestaltet sich dieser Ausbildungsweg, wenn man blind ist? Darüber berichtet in einer äußerst hörenswerten Folge des LTO-Podcasts „Irgendwas mit Recht“ der blinde Jurist Hendrik Lonnemann.

Die beruhigende Botschaft vorab:

Hendrik Lonnemann hat sowohl die erste juristische Prüfung als auch das zweite Staatsexamen bestanden und arbeitet heute als Referent für Berufungs- und Evaluationsverfahren von Professuren an der Universität Gießen. Der Weg dahin war – so meine Einschätzung aus der Außenperspektive – steinig. Einfach mal schnell einen Text überfliegen um festzustellen, ob er für ein Hausarbeitsthema einschlägig ist? Fehlanzeige! Mal kurz etwas in der Akte nachlesen, die man gerade im Referendariat bearbeitet? Fehlanzeige! Aber trotzdem war der juristische Ausbildungsweg im Ergebnis möglich. Das kann für uns, die wir sehen können, eine großartige Motivation sein. Gleichzeitig sollte es ein Ansporn sein, darüber nachzudenken, wie sich Barrieren in der juristischen Ausbildung abbauen lassen.

Das Thema könnte nicht aktueller sein.

Denn die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen hat den deutschen Gesetzgeber veranlasst, das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen zu verabschieden (BGBl. I 2021, 2970 ff.). § 1 Abs. 1 legt dort den Zweck dieses Gesetzes wie folgt fest:

Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse der Verbraucher und Nutzer die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu gewährleisten. Dadurch wird für
Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt und der Harmonisierung des Binnenmarktes Rechnung getragen.

Es wird spannend zu sehen sein, wie die Möglichkeiten der Digitalisierung zum Einsatz kommen werden, um die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen herzustellen. Ganz klar ist nämlich: Ein gedrucktes Buch ist mit Sicherheit nicht barrierefrei.

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