Archiv für klartext-jura

Jura international dank Übersetzungsprogrammen?!

Im Zwangsvollstreckungsrecht bin ich kürzlich bei einem Ausflug ins Internationale in Brasilien gelandet. Der gefundene Artikel von Maurício Pereira Cabral sah, trotz fehlender Portugiesisch-Kenntnisse auf Grund von Latein-Reminiszenzen vielversprechend aus. Er lautete:

Insolvência civil: uma alternativa para a inadimplência crônica

Gibt es da eine Chance weiterzukommen?

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Streitwert 5.000 € – Sachliche Zuständigkeit

Häufig liest man folgende Behauptung zur Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen Amtsgericht und Landgericht:

Voraussetzung, dass diese rechtlichen Auseinandersetzungen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5000 Euro liegt. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das LG anzurufen.

https://www.juraforum.de/gerichte/amtsgericht-adelsheim/

Oder:

Die Höhe des Streitwerts bestimmt zudem, vor welchem Gericht das Verfahren stattfindet. Liegt der Streitwert unter 5000 Euro bzw. handelt es sich um ein Verfahren im Wohnraummietrecht, ist das jeweilige Amtsgericht zuständig. Bei einem Streitwert über 5000 Euro sind die Landgerichte zuständig.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/prozesskostenrechner

Wer beispielsweise in einer mündlichen Prüfung so abgrenzt, provoziert natürlich die folgende Frage: Bei einem Streitwert von exakt 5.000 Euro – ist da das Amtsgericht oder ist da das Landgericht sachlich zuständig?

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Die Geschichte vom Robo Judge in Estland

2019 erschien in wired ein Artikel mit der Überschrift „Can AI Be a Fair Judge in Court? Estonia Thinks So„. Es wurde dann ausgeführt:

In the most ambitious project to date, the Estonian Ministry of Justice has asked Velsberg and his team to design a “robot judge” that could adjudicate small claims disputes of less than €7,000 (about $8,000). Officials hope the system can clear a backlog of cases for judges and court clerks.

www.wired.com/story/can-ai-be-fair-judge-court-estonia-thinks-so

Diese Berichterstattung fand schnell große Aufmerksamkeit. In Deutschland wurde sie u.a. vom Deutschlandfunk unter dem Sendungstitel „KI-Richter in Estland fällt Urteile per Algorithmus“ aufgegriffen. Mit Bezug darauf hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten mit dem Titel „Künstliche Intelligenz in der Justiz: Internationaler Überblick“ auf die Entwicklung in Estland Bezug genommen. Es heißt dort:

In einem Pilotprojekt soll in Estland ein KI-basiertes Programm autonom über zivilrechtliche Vertragsstreitigkeiten mit einem Streitwert von unter 7 000 Euro entscheiden und dadurch die Justiz entlasten. Dabei werden die relevanten Dokumente von den Parteien hochgeladen, und die KI entscheidet anhand der vorliegenden Informationen. Diese Entscheidungen können jedoch vor einem Richter angefochten werden.

https://www.bundestag.de/resource/blob/832204/6813d064fab52e9b6d54cbbf5319cea3/WD-7-017-21-pdf-data.pdf

Gibt es nun den Robo Judge in Estland?

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Kann die Haftungsfalle anwaltlich sein?

In der Literatur findet man hin und wieder die Formulierung „anwaltliche Haftungsfalle“. Man kann dies mit einer Suche in juris oder bei beck-online unschwer verifizieren. So lesen wir beispielsweise in einem Praxishinweis:

Die Entscheidung des OLG Celle schließt eine anwaltliche Haftungsfalle, die sich aus dem Auseinanderfallen der Zuständigkeiten der Rechtsmitteleinlegung und -begründung ergibt.

(Bruns, NZFam 2014, 236)

Oder an anderer Stelle in einem redaktionellen Hinweis:

Zur Zulassung bzw. Einlegung von Rechtsmitteln im Verwaltungsprozess als anwaltliche Haftungsfalle s. eingehend Unterreitmeier, NVwZ 2013, 399. Zur Umdeutung unzulässiger Rechtsmittel s. etwa BGH, NZG 2014, 1067.

(NJW-RR 2016, 757, 758)

Und – aller guten Dinge sind drei – schließlich noch:

(6) Tarifliche Ausschlussfristen als anwaltliche Haftungsfalle (Rn. 1168-1170)

(Hümmerich/Reufels/Reufels, Gestaltung von Arbeitsverträgen, 4. Auflage 2019, § 1 Rn. 1168)

Sollte man so formulieren?

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Urteile nach Randnummern zitieren – aber wie?

Früher hat man Urteile nach dem Abdruck in Zeitschriften und den dortigen Seitenzahlen zitiert. Das hatte einen Nachteil. Diese Zitierweise war nicht medien-neutral. Man musste, wollte man ein Zitat verifizieren, jeweils auf das Printmedium zurückgreifen, das in dem Zitat genannt war. Um dieses Problem zu vermeiden, wurde die Zitierweise nach Randnummern vorgeschlagen. Diese ist mittlerweile üblich geworden. Aber ist Randnummer gleich Randnummer?

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