Bei Peter Krebs lesen wir in „Hinweise zu der Anfertigung von Seminararbeiten“ auf Seite 3:
Finden sich in einer Fußnote gerichtliche Entscheidungen und Literatur ist grundsätzlich mit den Entscheidungen zu beginnen. Bei Rechtsprechungszitaten muss mit den amtlichen Fundstellen (BGH NJW 2002, 818, 820) begonnen werden, nachfolgend sind Fundstellen in anderen Zeitschriften aufzuführen. Achten Sie darauf, keine wechselnden Zitate für die gleichen Entscheidungen zu verwenden!
Was soll man davon halten?