Archiv für klartext-jura

Ist die NJW amtlich?

Bei Peter Krebs lesen wir in „Hinweise zu der Anfertigung von Seminararbeiten“ auf Seite 3:

Finden sich in einer Fußnote gerichtliche Entscheidungen und Literatur ist grundsätzlich mit den Entscheidungen zu beginnen. Bei Rechtsprechungszitaten muss mit den amtlichen Fundstellen (BGH NJW 2002, 818, 820) begonnen werden, nachfolgend sind Fundstellen in anderen Zeitschriften aufzuführen. Achten Sie darauf, keine wechselnden Zitate für die gleichen Entscheidungen zu verwenden!

Was soll man davon halten?

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Trierer Weinversteigerung: Gedankenspiel eines Professors?

Am Trierer Weinversteigerungs-Fall führt im Jura-Studium kein Weg vorbei. Dazu gibt es einen unterhaltsamen und lehrreichen Film von Tele-Jura. Unter dem Video heißt es:

Ein juristischer Klassiker, obwohl nur das Gedankenspiel eines Professors und nie von einem Gericht entschieden: Im Mittelpunkt steht das sog. Erklärungsbewusstsein.

Doch stammt der Fall wirklich von einem Professor?

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„Essentialia negotii des Vertrages“ – ja oder nein?

Forst/Hellebrand schreiben in „Die mündliche Prüfung im 1. Examen“, 2016, auf S. 142:

Ein besonders beliebter Fehler sind die „essentialia negotii des Vertrages“. Essentialia negotii bedeutet „wesentliche Vertragsbedingungen“. Die Aussage lautet also übersetzt „wesentliche Vertragsbedingungen des Vertrages.“ Eine unnötige Doppelung!

Also sollen wir lernen:

Schreibe nicht „essentialia negotii des Vertrages“.

Ist das ohne Einschränkungen richtig?

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Der Verordnungsgeber kümmert sich um die Grammatik

entsprechendDie Beachtung der Grammatik-Regeln ist für Arbeiten im Jura-Studium nicht ganz nebensächlich, wird doch großer Wert auf korrekte Grammatik gelegt.

Also gilt es z.B. konkret zu entscheiden, ob man „entsprechend“ mit dem Genitiv oder dem Dativ konstruieren soll: Soll man „entsprechend des“ oder „entsprechend dem“ sagen?

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Translative Rechteübertragung: Ein weißer Schimmel?

Manchmal stolpert man bei der juristischen Studienlektüre über Begriffe, die man verstehen und lernen soll, und hält sich für begriffsstutzig, weil man Verständnisprobleme hat.

Ein solcher Begriff war für mich die „translative Übertragung“, die in Urheberrecht und gewerblichem Rechtsschutz eine Rolle spielt. Denn: „translativ“ ist abgeleitet von lateinisch „transferre“, was „übertragen“ bedeutet. Die „translative Übertragung“ ist also – wörtlich übersetzt – eine „übertragende Übertragung“, ein „weißer Schimmel“ eben. Ist „translativ“ als Zusatz vielleicht überflüssig?

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