Wenn man eine Zeit lang mit juristischen Texten gelernt hat, ist es eine schöne Abwechslung, einmal entspannt Bilder sprechen zu lassen. So ging mir das, als ich die Frage klären wollte, ob Klausuren urheberrechtlich geschützt sind. Denn zu diesem Thema gibt es bei YouTube ein Video der Kanzlei WBS (daraus auch das Bild).
Das Gespräch zwischen Rechtsanwalt Solmecke und Rechtsanwalt Bohlen kreist, so teilen uns die Gesprächspartner mit, um eine Entscheidung des OLG Köln. Es ging in dem Fall um die nicht-genehmigte Verwendung universitärer Multiple Choice-Klausuren aus einem Medizinerpraktikum in Chemie durch ein nicht-universitäres Repetitorium.
Solmecke:
Dazu haben wir auch einen Fall gefunden, sogar vom Oberlandesgericht Köln, und da ging es um Multiple Choice-Fragen.
(1:38 – 1:44)
Bohlen:
Und da hat das Oberlandesgericht Köln in einer Entscheidung, ich glaube schon aus dem Jahr 1999, aber die gilt immer noch, hat dann gesagt, schon die Zusammenstellung der Aufgaben und auch die Zusammenstellung der Antworten einschließlich des Erfindens der falschen Antworten stellt eine hinreichend schöpferische geistige Leistung dar und macht die Sache urheberrechtsfähig, und deshalb hätte die Universität, die die Klausuren zur Verfügung gestellt hat, gefragt werden müssen, und das ist eben nicht passiert und deshalb hat das Repetitorium einen auf´n Deckel bekommen.
(2:34 – 2:57)