
Heute soll einer Frage von erheblicher Bedeutung nachgegangen werden, nämlich der folgenden:
Welches Urteil eines deutschen Gerichts ist das populärste im Internet?
Die Antwort lautet: Das Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998 (Az.: 312 O 85/98).
Sucht man bei Google mit dem Aktenzeichen kommt man auf 1.040.000 Treffer. Bei einer stattlichen Anzahl dieser Treffer findet man ein Referat des wesentlichen Urteilsinhalts in folgender (oder ähnlicher) Form:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 Haftung für Links – hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Erstellung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das Gericht – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Da wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben, distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf diesem Server und machen uns die Inhalte der gelinkten Seiten nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle verfügbaren Links auf diesem Server sowie die vorhandene Linkliste.
(Die Fundstelle wird erst am Ende dieses Beitrags verraten.)
Ob das wirklich das vom LG Hamburg empfohlene Patentrezept ist?
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