Archiv für Allgemein

Und das besondere Anwaltspostfach (beA) ist doch gestern gestartet ;-)

clownHeute mal eine Planänderung in meinem Blog aus aktuellem Anlass.

Normalerweise versuche ich, an Werktagen montags und freitags um 10 Uhr einen Beitrag in meinem Blog zu veröffentlichen. Heute habe ich aber um 09:35 Uhr folgende E-Mail von der hemmer office GmbH (im Folgenden: Hemmer) erhalten, dem „Ausrüster für Kopfarbeiter“:

Liebe Freunde des hemmer.clubs,

gestern wurde das besondere elektronische Anwaltspostfach beA für 165.000 Rechtsanwälte eingeführt. Damit fiel der Startschuß für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ERV.

Hat die juristische Welt da etwas verschlafen?

Weiterlesen

Die fortdauernde Legende von den beiden Staatsexamina

Das Internet ist nicht frei von Text-Fossilien. Ein besonders ansehnliches Exemplar dieser Gattung trägt den Titel „Staatsexamen?!“ und überrascht mit den folgenden Feststellungen:

Genau genommen heißt es nicht das Staatsexamen sondern die Staatsexamina. Denn auf dem Weg zum (Voll-)Juristen hat man zwei dieser Prüfungen zu absolvieren: Das Erste und das Zweite Staatsexamen. Diese benötigt man gem. §1 1 JAPO u.a. für die Befähigung zum Richteramt. Auch eine Anwaltszulassung kann erst mit Beiden beantragt werden.

Das Staatsexamen dient als Abschluss des Studiums bzw. des Referendariats und soll die Befähigung zum Juristen nachweisen. Während man für das Erste Examen „nur“ den Studienlernstoff -also das materielle Recht- benötigt, ist das Zweite Examen eingekleidet in einen prozessualen Rahmen.

Beim Staatsexamen handelt es sich –wie unschwer am Namen erkennbar- um eine Staatsprüfung. Also eine zentral vom Staat gestellte Prüfung.

(auf www.iurratio.de/staatsexamen/. Iurratio präsentiert sich als „das größte juristische Nachwuchsportal im Internet. Ob Studium, Referendariat, Staatsexamen, Karriere oder Stellenmarkt, auf Iurratio findest du alle relevanten Informationen für deine optimale juristische Ausbildung.“)

Weiterlesen

Summertime and the livin‘ is easy

Man könnte zwar auch aus der Ferne bloggen, aber man könnte auch eine Pause machen. Im Sinne der Überschrift habe ich mich für die zweite Alternative entschieden.
Sommerblumen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vgl. zum Streit über das „and“ im Songtext „Summertime (song)“ bei wikipedia :-).

Und hier ist der Song zum Anhören: Ella Fitzgerald – Summertime (1968)

„Rechtsanwaltsvergütungsverordnung“ – Gibt’s die?

Bei Bornewasser/Klinger in „Vorsorge, Testament und Erbfall – Professionell und rechtssicher gestalten“ (2013, S. 403) aus der Reihe „Beck professionell“ heißt es:

1. Gebührentatbestände

Liegt keine anderweitige – schriftlich zu fassende und nur unter bestimmten Umständen zulässige – Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dessen Mandanten über die Vergütung vor, richtet diese sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

[…]

Für eine erbrechtliche Beratung soll der Rechtsanwalt gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsverordnung auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Unterlässt er dies, kann er von einem Verbraucher maximal 250,-€ netto verlangen (§ 35 Absatz 1 Satz 2 Rechtsanwaltsvergütungsverordnung).

Rechtsanwaltsvergütungsverordnung?

Weiterlesen

„Wie ist die Rechtslage, das ist natürlich eine relativ leichte Frage …“

Heute geht es einmal um eine „relativ leichte Frage“.

Auf dem Youtube-Kanal von „BodyLaw – Jura für jedermann“ heißt es in dem Video „Jura studieren – 5 Tipps für Klausuren & Examen – Vorgehen & Umsetzung„:

Dann erst im zweiten Schritt würde ich die Fragestellung lesen. Das heißt entweder die ganz normale Frage, die man so kennt. Wie ist die Rechtslage, das ist natürlich eine relativ leichte Frage. Oder eventuell sind auch manche Sachen eingegrenzt. Und deswegen würde ich im zweiten Schritt ganz ausführlich und in Ruhe die Fragestellung und den Bearbeiterhinweis verinnerlichen.

(Minute 1:01 – Minute 1:22)

Aber ist „Wie ist die Rechtslage?“ wirklich eine „relativ leichte Frage“?

Weiterlesen