Archiv für Öffentliches Recht

Nach der Gesetzesbegründung …

Normalerweise arbeite ich ja immer mit Fundstellen, wenn ich hier im Blog zum Nachdenken über bestimmte Formulierungen einladen möchte. Heute geht es aber um eine gerade zu allgegenwärtige Formulierung, weswegen die Nennung konkreter Beispiele nicht notwendig ist. Wenn man die Formulierung „Nach der Gesetzesbegründung“ bei Google, beck-online oder juris eintippt, so erscheinen zahlreiche Treffer. Sollte man selbst mit dieser Formulierung arbeiten?

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Neues Katzenschutzgesetz der Landesregierung im Saarland?

Als Katzenfreundin habe ich im Mitteilungsblatt meiner Heimatstadt Blieskastel vor nicht allzu langer Zeit erfreut folgendes gelesen:

Neues Gesetz – neue Richtlinien und Schutzmechanismen für die häufig auch verwildert auftretenden Tiere – Im Zuge des kürzlich im Saarland in Kraft getretenen neuen Katzenschutzgesetzes der Landesregierung hat der Mimbacher Ortsrat mit Unterstützung einer Tierfreundin eine Initiative gestartet.

Blieskasteler Nachrichten, Ausgabe 25/2022, Die Verwaltung informiert

Ein Gesetz der Landesregierung? Das ruft geradezu nach einer juristischen Quellensuche.

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Vetorecht des Justizministers gegen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung?

Am Abend des 5. April entwickelte Gesundheitsminister Lauterbach bei Markus Lanz folgendes Argument:

„Beim Marco Buschmann war das Argument mit der Maskenpflicht, das er vorgetragen hat, dass es juristisch nicht möglich wäre, eine Maskenpflicht weiter zu verordnen, weil es deutschlandweit keine Bedrohung der Gesundheitsversorgung mehr gab. Und das ist ein juristisches Argument. Er ist der Justizminister. Jedes Gesetz dieser Art muss durch die Ressortabstimmung, das heißt, selbst wenn ich das Gesetz ganz alleine gemacht hätte, Buschmann hätte gar nicht mitverhandelt, ich hätte ein eigenes Gesetz gemacht, wär die Maskenpflicht auch nicht gegangen, weil ich wär dann mit dem Gesetz in die Ressortabstimmung gegangen, und dann hätte Buschmann, der Justizminister gesagt, das geht juristisch nicht. Jetzt sagen wir mal folgendes: Ich hätte das Gesetz nicht gemacht, sondern Olaf Scholz. Olaf Scholz hätte gesagt, das ist ein wichtiges Gesetz, ich mach das jetzt. Dann wär’s ebenfalls nicht gegangen. Weil dann hätte es immer noch durch die Ressortabstimmung gemusst. Und wenn der Justizminister, der dann zuständig ist, sagt ‚Das gibt das Recht nicht her‘, wär’s nicht möglich gewesen. Somit also nur damit, ich will’s einfach von der Logik her … .“

Das klingt so, als hätte der Justizminister in der Ressortabstimmung ein Vetorecht – sogar gegenüber dem Bundeskanzler. Hat das so seine Richtigkeit?

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Die 23 fehlenden Stimmen der Grünen im Saarland – ein rechnerisches Mysterium?

Der Postillon (Achtung, Satire!) titelte vergangene Woche „23 Saarländer Grünen-Wähler erwachen nach wilder Party: „So, und jetzt müssen wir dringend wählen gehen. Es ist doch noch Sonntag, oder?“ In dem Beitrag heißt es dann:

„Allmählich begreifen die 23, dass sie nicht nur bis in die Morgenstunden gefeiert, sondern auch den kompletten Sonntag verschlafen haben. „Haha, krass“, sagt Susanne und zuckt mit den Schultern. „Aber es wird ja jetzt kaum auf unsere paar Stimmen angekommen sein. Wer will Kaffee?“

In den Medien ist insgesamt vielfach der Eindruck vermittelt worden, dass 23 zusätzliche Wählerinnen und Wähler für die Grünen den Einzug in den Landtag ermöglicht hätten. Aber ist dies tatsächlich so?

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Die sieben Verfassungsorgane

Aktuelle politische Geschehnisse wie die gestrige Wahl des Bundespräsidenten bieten immer wieder Anlass, darüber in mündlichen Prüfungen zu sprechen. Dieses Muster ist prüfungstechnisch so durchgehend, dass man es bei der Vorbereitung zur mündlichen Prüfung nicht außer Acht lassen sollte. Aber auch unabhängig davon gibt es Fragestellungen, mit denen man klassischerweise in mündlichen Prüfungen rechnen muss. Eine davon sei heute hier gestellt. Von dieser Frage hatte ich glücklicherweise bereits im Uni-Repetitorium „Öffentliches Recht“ gehört und traf dann auch tatsächlich in meiner mündlichen Prüfung der ersten Juristischen Prüfung auf dieses Thema. Die Frage lautete wie folgt: Nennen Sie die Verfassungsorgane, die Sie kennen.

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