Die Bild-Zeitung beschäftigt sich immer wieder mit rechtlichen Fragen. Gerade wurde dort der Frage nachgegangen, ob man den Glühweinbecher auf dem Weihnachtsmarkt behalten werden darf oder ob man ihn nach dem Trinken des Glühweins zurückgeben muss. Dazu hat die Bild-Zeitung den Rechtsanwalt Dr. Otto Bretzinger als Rechtsexperten befragt. Dieser erläutert:
Das Pfand ist nicht mit dem Kaufpreis gleichzusetzen. Rein rechtlich gesehen hat der Kunde nur den Glühwein gekauft, die Tasse gehört weiterhin dem Wirt. Das Pfand dient lediglich dazu, dass der Becher unbeschadet den Weg zurückfindet. Wer den Becher einfach einsteckt, begeht eigentlich eine Straftat, nämlich Diebstahl.
Begeht derjenige, der eine Glühweintasse unter den gegebenen Umständen mit nach Hause nimmt, tatsächlich einen Diebstahl im Sinne von § 242 Abs. 1 StGB? Weiterlesen