Archiv für Zivilrecht

Absolute Fristen beim Widerruf?

Der Bericht in der Bild-Zeitung vom 05.05.2022 mit dem Titel „Krankenschwester ruiniert: So läuft das miese Geschäft mit den Teuer-Büchern“ wurde bereits letzte Woche mit Blick auf das Haustürwiderrufsgesetz betrachtet:

„Der Verkauf erfolgt immer im eigenen Haushalt der Betroffenen. Folglich ist das Haustürwiderrufsgesetz anwendbar. Die Widerrufsfrist beträgt allerdings nur zwei Wochen. Wenn Schneider die Fälle bekommt, ist die Frist häufig schon verstrichen.“

Heute soll es mit einem weiteren Zitat aus dem Zeitungsartikel weitergehen:

„Allerdings existiert noch eine weitere Frist, wenn nämlich der Kunde über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß vom Verkäufer belehrt wurde. Dann beträgt die Widerrufsfrist zwölf Monate. Bei einer durchaus beachtlichen Anzahl von Verkäufen ist die Widerrufsbelehrung mangelhaft, sodass noch ein Jahr lang der Kauf widerrufen werden kann.“

Was lässt sich dazu sagen?

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Haustürwiderrufsgesetz?

Mediale Berichterstattung lädt immer wieder dazu ein, über die juristischen Hintergründe nachzudenken. Aus eigener Erfahrung als Prüfling kann ich berichten, dass Prüferinnen und Prüfer so auch Fragen für mündliche Prüfungen entwickeln und dabei manchmal sogar auf die Bild-Zeitung zurückgreifen (vgl. dazu z.B. das Prüfungsgespräch „Marco Reus in meiner ersten juristischen Staatsprüfung„). Nun gibt es wieder einen prüfungsverdächtigen Bericht in der Bild-Zeitung. Dort heißt es am 05.05.2022 unter dem Titel Krankenschwester ruiniert: So läuft das miese Geschäft mit den Teuer-Büchern:

Welche Chancen haben Opfer?

Alles nicht ganz einfach. Schneider: „Auch wenn es um ein einfaches Rechtsgeschäft, den Kauf, geht, sind die Rückabwicklungsverfahren juristisch durchaus anspruchsvoll, also kein ‚Wald-und-Wiesen-Fall‘, was vor allem auch daran liegt, dass die Unternehmen gut aufgestellt sind.“

Dabei ist man als Käufer keineswegs chancenlos.

Schneiders Angriffspunkte:

▶︎ Der Verkauf erfolgt immer im eigenen Haushalt der Betroffenen. Folglich ist das Haustürwiderrufsgesetz anwendbar. Die Widerrufsfrist beträgt allerdings nur zwei Wochen. Wenn Schneider die Fälle bekommt, ist die Frist häufig schon verstrichen.

Worüber könnte man hier stolpern?

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Was bestätigt ein Notar mit einer Beglaubigung?

Vor einigen Wochen beschäftigte die Frage, ob Melanie Müller jemals verheiratet war, die bunten Blätter. So konnte man lesen:

Ehe nur Fake gewesen? Notar bestätigt, dass Melanie Müller nie verheiratet war

https://www.tz.de/stars/ehe-nur-fake-notar-bestaetigt-dass-melanie-mueller-nie-verheiratet-war-etv-rp9-91385750.html

Aber hat ein Notar tatsächlich bestätigt, dass Melanie Müller nie verheiratet war?

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Kausaler Schaden – gibt es den?

Immer wieder liest man in veröffentlichten Fallbearbeitungen, dass ein „kausaler Schaden“ vorliegen müsse bzw., dass ein „kausaler Schaden“ gegeben sei. Weil diese Formulierung so gang und gäbe ist, verzichte ich auf Belegstellen. Die Formulierung hat natürlich auch Eingang in viele studentische Bearbeitungen gefunden. Und selbst der BGH spricht immer wieder von dem Vorliegen eines kausalen Schadens:

Mit der Begründung des Berufungsurteils kann ein der Klägerin entstandener kausaler Schaden nicht abgelehnt werden.

(BGH, Urt. v. 13.10.2016, IX ZR 149/15, Rn. 8)

Die Verletzung der verwalterspezifischen Pflicht kann zu einem kausalen Schaden der Zedenten in Höhe eines Teils der Klageforderung geführt haben.

(BGH, Urt. v. 15.10.2015, IX ZR 44/15, Rn. 32)

Die Sache ist nicht zur Endentscheidung reif, da das Berufungsgericht bislang keine Feststellungen zum Zeitpunkt der Umwandlung in Wohnungseigentum, zur Entstehung eines kausalen Schadens und zu dessen Höhe getroffen hat.

(BGH, Urt. v. 21.01.2015, VIII ZR 51/14, Rn. 40)

Was lässt sich zu dieser Formulierung sagen?

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Blitzscheidung – auf welchen Zeitpunkt kommt es an?

Vor einigen Wochen konnte man in den Medien lesen:

Nach dem Liebes-Aus mit ihrem Mike
Im Eiltempo: Melanie Müller schwingt den Scheidungs-Hammer!

Die Scheidung wurde bereits eingeleitet

Vor vier Monaten sah man sie öffentlich fremdknutschen, jetzt schwingt Melanie Müller (33) bereits den Scheidungshammer! Der formale Akt ist laut der Stimmungssängerin bereits eingeleitet worden.

www.vip.de/cms/im-eiltempo-melanie-mueller-schwingt-den-scheidungs-hammer-4891990.html

Diese Berichterstattung könnte in einer mündlichen Prüfung zum Anlass genommen werden, darüber nachzudenken, zu welchem Zeitpunkt die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen müssen. Wie so oft im Recht könnte die Frage lauten: Auf welchen Zeitpunkt kommt es an? Also: Zu welchem Zeitpunkt muss das Trennungsjahr erfüllt sein?

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