
Der Bericht in der Bild-Zeitung vom 05.05.2022 mit dem Titel „Krankenschwester ruiniert: So läuft das miese Geschäft mit den Teuer-Büchern“ wurde bereits letzte Woche mit Blick auf das Haustürwiderrufsgesetz betrachtet:
„Der Verkauf erfolgt immer im eigenen Haushalt der Betroffenen. Folglich ist das Haustürwiderrufsgesetz anwendbar. Die Widerrufsfrist beträgt allerdings nur zwei Wochen. Wenn Schneider die Fälle bekommt, ist die Frist häufig schon verstrichen.“
Heute soll es mit einem weiteren Zitat aus dem Zeitungsartikel weitergehen:
„Allerdings existiert noch eine weitere Frist, wenn nämlich der Kunde über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß vom Verkäufer belehrt wurde. Dann beträgt die Widerrufsfrist zwölf Monate. Bei einer durchaus beachtlichen Anzahl von Verkäufen ist die Widerrufsbelehrung mangelhaft, sodass noch ein Jahr lang der Kauf widerrufen werden kann.“
Was lässt sich dazu sagen?
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