Wer, wie Thomas Thiel in der FAZ vom 24.05.2017 (S. N4) auf die Ausstellung „Falling Gardens“ von Jenny Michel im Museum Wiesbaden aufmerksam machen und den dadurch eröffneten künstlerischen Zugang zur wissenschaftlich-systematisierten Wirklichkeit thematisieren will, braucht eine originelle Einleitung. Thomas Thiel wählt dafür die folgende:
Einem Richter, der Schadensersatzansprüche auf eine zerbrochene Vase verhandelt, nutzt es nichts, in den Gesetzestexten unter Vase nachzuschlagen, hat Niklas Luhmann einmal geschrieben. Er muss den Vorgang unter einen Tatbestand subsumieren, prüfen, ob er unter das Delikt- oder das Zivilrecht fällt, und wissen, wo er den entsprechenden Paragraphen findet. Ein Suchvorgang, bei dem ihm Google nicht hilft.
Muss ein Richter wirklich so prüfen? Und vor allem: Sagt Luhmann genau das inklusive der Notwendigkeit, bei der Subsumtion zwischen Delikt- und Zivilrecht zu unterscheiden?