Heute geht es um einen unbekannten juristischen Autor, um einen praktischen Ratschlag zum Zitieren und einen wichtigen juristischen Lerngegenstand, nämlich den Stellvertretungswillen.
Bei Beck-Online lesen wir in einer BGH-Entscheidung vom Autor „Finnischer“. Dieser sei richtigerweise der im Schrifttum vertretenen Ansicht entgegengetreten, dass wirksames Stellvertreter-Handeln einen Stellvertretungswillen voraussetze.