Archiv für Zivilrecht

Totgeglaubte leben länger: Von der Weiterexistenz des aufgehobenen § 90 KostO

Kemper schreibt in Schulze u.a., Bürgerliches Gesetzbuch, 8. Auflage 2014, § 1563 BGB, Rn. 1:

Die Vorschrift regelt die Einsichtnahme in das Güterrechtsregister. Sie erlaubt sie jedermann, auch ohne den Nachweis eines berechtigten Interesses (S 1). Die Einsicht erfolgt kostenlos (§  90 KostO). Der Einsichtnehmende kann v den Eintragungen eine Abschrift verlangen. Diese muss beglaubigt werden, wenn er das verlangt (S 2).

Aus § 90 KostO soll also folgen, dass die Einsichtnahme in das Güterrechtsregister kostenlos ist. Bei dem Versuch, die Norm nachzulesen (durch die Verlinkung bei Beck-online handelt es sich nur um einen Klick), wurde ich überrascht.

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Anwaltsvertrag

In dem Klausurenkurs von Alpmann für das 2. Examen heißt es in der Lösung zur Klausur A 95 (Baumschulte ./. e-Handels GmbH u.a.) auf Seite 6:

Der Anwaltsvertrag ist ein auf Beratung und Prozessvertretung gerichteter Dienstvertrag. Zu den daraus sich ergebenden Pflichten hat die Rechtsprechung eine umfangreiche Kasuistik entwickelt. Die Haftung des Rechtsanwalts bei Pflichtverletzungen gegenüber dem Mandanten folgt nach Aufhebung von früheren Sonderregeln aus § 280 I BGB.

Sollten wir in einer Klausur so formulieren?

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Die Rechtsfähigkeit der GbR in der Klausur, oder: Bringt der Mittelweg den Tod?

In der RA (Rechtsprechungsauswertung von jura intensiv) 2015, S. 425 heißt es:

Das LG begründet die Rechtsfähigkeit der GbR nicht. In der Klausur genügt z.B. der kurze Hinweis auf § 47 II GBO völlig, um die vom Gesetz vorausgesetzte Rechtsfähigkeit der GbR zu belegen.

Sieht das jeder Korrektor so? Oder sieht ein sicherer Weg anders aus?

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Bleibt bei Facebook privat wirklich privat?

Und noch eine Beobachtung zu den „Rechtstipps“ von Radio Homburg.

Moderatorin:

Womit sich ja der ein oder andere vielleicht auch schonmal so nen bisschen Ärger eingehandelt hat sind Facebook-Posts bezüglich der Arbeit. Aber darf der Chef wegen Facebook-Posts eigentlich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen?

Rechtsanwalt Backes:

Da gibt es zum Beispiel eine Entscheidung, da hat jemand sich krank gemeldet und ist dann nach Mallorca gefahren und hat dann Bilder bei Facebook veröffentlicht von dem Urlaub und daraufhin wurde ihm gekündigt. Und da hat das Gericht gesagt, diese Bilder dürfen nicht in den Prozess einfließen. Also der Arbeitgeber durfte nicht auf diese Bilder zurückgreifen, weil das rechtlich wie gesagt nicht zulässig ist. Natürlich wenn ich einmal Bilder poste und der Arbeitgeber guckt sich das vorher an, insbesondere vor der Einstellung, dann kann das natürlich negative Konsequenzen haben. Also immer vorsichtig sein was man postet.

Moderatorin:

Es gilt also bei Facebook privat bleibt privat und man darf dann nicht auf der Arbeit dafür belangt werden. Trotzdem sollte man immer lieber zweimal drüber nachdenken was man denn so postet, denn das Internet das vergisst wirklich nichts.

Bleibt privat wirklich privat?

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Altersgrenze bei Facebook?

Eben habe ich bei Radio Homburg in der Reihe „Rechtstipps“ folgendes gehört.

Moderatorin:

Facebook ist ja in aller Munde […]. Was muss man überhaupt beachten beim Anmelden? Ab welchem Alter darf man sich anmelden? Und was passiert eben mit meinen Daten wenn ich meinen Account lösche?

Das alles haben wir Rechtsanwalt Thomas Backes von der Kanzlei Gebhardt und Kollegen gefragt. Sein Spezialgebiet ist u.a. IT-Recht. Er ist also hier der perfekte Ansprechpartner.

Herr Backes erstmal, ab welchem Alter darf man sich denn überhaut bei Facebook anmelden? Gibt’s da ne Altersbeschränkung?

Rechtsanwalt Backes:

Das ist altersunabhängig. Die Eltern haben natürlich ne Überwachungspflicht. Sie sind ja für die Sorge des Kindes zuständig. Die müssen danach gucken, dass das Kind da entsprechend in keine Abhängigkeit gerät. Aber da gibt es keine Altersbeschränkung in dem Sinne.

Richtig?

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