„1-2-3 genügt nicht“

Vor ein paar Wochen habe ich an einem Oberlandesgericht als Teil der Öffentlichkeit an einer Berufungsverhandlung teilgenommen. In der Verhandlung ging es u.a. um die Frage, ob ein Anspruch im Zusammenhang mit einem Anwaltshaftungsfall bereits verjährt ist. Ein Richter dieses Oberlandesgerichtes war im Rahmen eines PKH-Verfahrens der Auffassung, dass bereits Verjährung eingetreten sei. Der nun im Anwaltshaftungsfall zur Entscheidung in der Sache berufene Senat hat in der mündlichen Verhandlung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass bei der Entscheidung im PKH-Verfahren etwas schief gelaufen sein müsse. Die Feststellung war: „1-2-3 genügt nicht“. Aber der Reihe nach.

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„Staatsanwältin hat Haftbefehl aufgehoben“

Am 28.07.2019 lief ab 20.15 Uhr in der ARD der Saarbrücker-Tatort „Väter und Söhne“. Um etwa 21.20 Uhr wurde gesagt, dass die Staatsanwältin den Haftbefehl aufgehoben habe. Was lässt sich dazu anmerken? Eine Frage, die sich übrigens auch in einer mündlichen Prüfung als Einstieg eignen könnte …

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Zum 6. Geburtstag des Blogs: Ist die „6“ eine Glückszahl?

Heute feiert mein Blog seinen 6. Geburtstag. Zuerst ist mir zu der Zahl „6“ nichts eingefallen. Deshalb wollte ich dem Ratschlag folgen, der mir beim 4. Geburtstag des Blogs von 123 gegeben wurde, nämlich das Buch von Großfeld „Zeichen und Zahlen im Recht“ zu konsultieren. Das Buch ist bei Google Books weitgehend online, allerdings nicht vollständig. Und da sich in der Online-Version nichts zu der Zahl 6 fand, habe ich natürlich die Printversion eingesehen. Tatsächlich springt das Buch im Inhaltsverzeichnis von „H. Fünf“ (S. 115 ff.) zu „J. Sieben“ (S. 126 ff.). Was tun?

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„Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl wegen Mordes“

Am 12. Oktober hat die FAZ bei Facebook wie folgt berichtet:

Worüber könnte man bei diesem Post stolpern?

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Überlegungen zum „Zweipersonentestament“

Das OLG Köln schreibt in einem Beschluss vom 05.07.2017 (Az. 2 Wx 86/17) unter Randnummer 25:

Denn ein Zweipersonentestament kennt das deutsche Recht nicht.

Dieses Zitat eignet sich, um ein wenig Erbrecht zu wiederholen. Es soll hier um Fragen gehen, die so oder so ähnlich in einer mündlichen Prüfung gestellt werden könnten.

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